Diebstahl nach Schlüsselverlust Auch ohne Anzeige kann der Versicherer haften

FirmenwagenŸbergabe Foto: Jacek Bilski

Versicherungsschutz nach einem Diebstahl kann sogar dann bestehen, wenn der Kunde seine Fahrzeugpapiere im Fahrzeug lässt und einen vorherigen Schlüsselverlust nicht dem Versicherer meldet.

Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm, war der Versicherungsnehmer durch eine Krankheit und Reha in seiner Auffassungsgabe hinsichtlich der Anzeigepflicht nach einem Schlüsselverlust eingeschränkt. Ein grob fahrlässiger Verstoß gegen Pflichten scheide daher aus. Da der verlorene Autoschlüssel weder eine Fernbedienung noch einen sonstigen Hinweis auf das Fahrzeug aufwies, konnte der Kaskoversicherer auch keine sogenannte Gefahrerhöhung geltend machen. Die Versicherung wurde daher verklagt, rund 5.300 Euro für das gestohlene Fahrzeug zu zahlen (AZ: 20 U226/12).

Tipp: Im vorliegenden Fall dürften besonders Umstände zu diesem Ergebnis geführt haben. "Einen Schlüsselverlust sollte der Autobesitzer unverzüglich dem Versicherer mitteilen", rät Ralph Moser, Versicherungsexperte aus Prutting bei Rosenheim. Auch Fahrer von Flottenfahrzeugen, die beispielsweise über mehrere Schlüssel verfügen, sollten unbedingt darauf hingewiesen werden, dass sie einen Schlüsselverlust unverzüglich ihrem Arbeitgeber melden. Bei einem nicht angezeigten Schlüsselverlust müssen sie andernfalls mit für den Schaden aufkommen. Ähnlich wichtig ist zudem, dass nach einem Autodiebstahl der Fahrer wahrheitsgemäße Angaben macht. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (AZ: 4 U 51/12) können Widersprüche bei einer "sehr überschaubaren Sachlage" die Redlichkeit des Versicherungsnehmers erschüttern.