Versicherung Wie Sie Ärger mit dem Mietwagen vermeiden

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Bei den Kosten für einen Ersatzwagen stellen sich Autoversicherer oft quer. FIRMENAUTO
erklärt, wie Flottenbetreiber trotzdem an ihr Geld kommen.

Regelmäßig stellen sich die Autoversicherer quer, wenn Flottenbetreiber nach einem unverschuldeten Unfall die Kosten für einen Ersatzwagen fordern. "Versicherer wenden sehr oft pauschal ein, es sei nur ein Gewinnentgang zu erstatten", so die Erfahrung von Michael Brabec, Geschäftsführer des Bundesverbands der Autovermieter (BVA). Dabei sehe der Bundesgerichtshof (BGH) einen direkten Vergleich von Gewinnentgang und erforderlichen Kosten der Ersatz­mobilität gar nicht vor.

Doch die Assekuranzen versuchen immer wieder ihr Glück. Grund: In der Regel übersteigen die Mietwagenkosten beispielsweise den Gewinn oder die Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug deutlich. "Trotzdem haben Unternehmen durchaus das Recht, einen Mietwagen für die Ausfallzeit des Unfallwagens zu ordern", sagt Christine Freude, Fach­anwältin für Verkehrsrecht der Anwaltskanzlei Quensell & Kollegen.

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Vielfach könnten Flottenbetreiber nicht auf einen sofortigen Ersatz des verunfallten Fahrzeuges verzichten, weil sie sonst Probleme mit ihren Kunden bekommen. Wer etwa als IT-Dienstleister Fahrzeuge für seine Techniker vorhält, ist auf schnelle Reaktionen angewiesen.

Manche Flotten sind auf sofortigen Ersatz angewiesen

"Wirtschaftlich schützenswerte Interessen geben dem Unternehmen durchaus das Recht, einen Ersatzwagen zu nutzen", erklärt Freude. Fordert die gegnerische Haftpflichtversicherung nun eine Begründung für die Anmietung des Unfall­ersatz­fahr­zeuges, liegt der Ärger schon in der Luft. "Das Unternehmen sollte dann selbst kein Statement abgeben, sondern besser sofort den Anwalt einschalten", rät Freude.

Das zeigt ein Verfahren, bei dem ein Unternehmer vergeblich um eine Nutzungsausfallentschädigung kämpfte, die eine weitere Art des Schadensersatzes nach unfallbedingtem Fahrzeugausfall darstellt (BGH, Az.: VI ZR 366/13). In diesem Fall hatte der Unternehmer eine "erhebliche und fühlbare wirtschaftliche Beeinträchtigung" nicht darstellen können. Im Gegenteil. Er hatte angegeben, Aufträge zurückgestellt zu haben und seinen Gewinnausfall durch den vermehrten Einsatz eines anderen Fahrzeuges kompensiert zu haben. Es kommt bei Mietwagenkosten oder Nut­zungs­aus­fall­ent­schä­di­gun­gen daher immer auf den Einzelfall und eine kompetente Sachverhaltsschilderung an. Bis heute hat der Bundesgerichtshof noch keine klare Linie für den Ersatz von Flotten­fahr­zeugen vorgegeben.

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"Ganz ausgeschlossen ist es daher nicht, dass man mit seinem Anrecht auf Mietwagenkosten beim lokalen Amtsgericht scheitert", warnt Freude. Dann sollte man aber selbst den Schritt in die nächste Instanz wagen. Hier würde der Fall in der Regel noch umfassender geprüft. Die Kosten dafür würden sich auf rund 700 bis 1.000 Euro belaufen.

Vor allem für Kunden mit einer Firmenrechtsschutzversicherung ist dieser Weg risikolos. "Ein solcher Schutz ist für Fuhrparks eigentlich unerlässlich, denn neben Streit mit dem Versicherer gibt es immer wieder Probleme mit Ordnungswidrigkeiten", sagt Freude, die eine Police ohne Selbstbeteiligung empfiehlt. Diese kann im Worst Case bei einem einzigen Verkehrsunfall gleich dreimal fällig werden, wenn es zusätzlich noch Streit um die Kaskoentschädigung gibt.