Ablenkung im Firmenwagen Weg mit dem Handy!

Foto: Ingo Bartussek

Am Steuer zu surfen oder zu tippen ist brandgefährlich und verboten. Unternehmen müssen ihre Firmenwagen deshalb so ausrüsten, dass niemand von der Technik abgelenkt wird.

Telefonieren, E-Mails lesen, Nachrichten schreiben oder Apps checken: Laut einer Studie der AXA Winterthur nutzen zwei Drittel der Autofahrer und Fußgänger ihr Smartphone, während sie im Straßenverkehr unterwegs sind. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die Technische Universität Braunschweig, die 2016 rund 2.000 Autofahrer beobachtete. Danach ist das Tippen auf dem Mobiltelefon die häufigste Ablenkung auf der Autobahn. Fast jeder zehnte Fahrer bedient sein Handy während der Fahrt.

"Der Blick geht häufig erstaunlich lange weg von der Straße hin zum Smartphone. Viele Fahrer bedienen dabei Apps. Das Ergebnis ist ein Blindflug von fünfzig bis hundert Metern bei hoher Geschwindigkeit", stellt TUB-Studienleiter Prof. Mark Vollrath fest.

Der verhängnisvolle Blick weg von der Straße

Aufgrund solcher Ergebnisse versucht es der Gesetzgeber mit Abschreckung. So kostet ein Verstoß gegen das Handyverbot mittlerweile 100 Euro. Dazu kommt ein Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg. Wenn es gar mit dem Handy in der Hand kracht, drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. In der Regel ist ein solcher Verstoß dann auch eine Missachtung der Car Policy. Denn  jede Standarddienstwagenverordnung enthält den Hinweis, dass der Mitarbeiter mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen muss, wenn er sich Verkehrsverstöße zuschulden kommen lässt. Ein zusätzlicher ausdrücklicher Hinweis auf das Smartphone-Verbot während der Fahrt ist daher durchaus sinnvoll.

Kelle, Halt, Polizei, Punkteregelung Foto: Fotolia, Kzenon
Nach einem Unfall darf die Polizei das Handy beschlagnahmen.

Auf der anderen Seite sollten Flottenverantwortliche ihre Dienstwagenfahrer mit moderner Technik unterstützen, um Schäden, Ausfälle und Ärger zu vermeiden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Dienstwagen mit einer guten  Smartphone-Einbindung ausgestattet sein sollte. Dabei geht‘s noch nicht einmal nur ums Telefonieren: Über Apple Car Play oder Android Auto ist der Weg frei zu Online-Strea­ming­por­talen, und spezielle Fahrzeug-Apps bieten alle Services, die der Fahrer möglicherweise sonst auf dem Handy sucht.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ermittelte 2015, welche Nebentätigkeiten in einem Fahrzeug besonders gefährlich sind. Demnach wird der Fahrer beim Lesen einer komplexen Internetseite im Schnitt rund 14 Sekunden vom Verkehr abgelenkt. Beim Schrei­ben einer kurzen Nachricht sind es noch 13 Sekunden. Und selbst das Tippen einer Telefonnummer benötigt sieben Sekunden.

Zwar fahren Tippende oder Telefonierende oft deutlich langsamer oder halten mehr Abstand. Nachrichten und E-Mails tippen sowie surfen während der Fahrt ist aber mehr als kritisch. Sicherer ist die Eingabe per Sprache.

Gefährliche Langweile auf der Autobahn

Sinnvoll ist es aus Sicherheitsgründen, gefährliche und unerlaubte Nutzung im Auto technisch zu unterbinden. "Ein Internetzugriff sollte beispielsweise nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich sein", fordert der Saarbrücker DAV-Fachanwalt für Verkehrsrecht, Christian Funk. Auf jeden Fall sollte die Freisprecheinrichtung in einem Dienstwagen höchsten Anforderungen genügen.

Das gilt vor allem, weil Berufsfahrer oft lange und monotone Fahrten auf der Autobahn hinter sich bringen müssen. Hier ist nach Feststellung der TUB die Versuchung, sich ablenken zu lassen, offensichtlich besonders groß. Laut ihren Daten lassen beschäftigen sich zehn Prozent der Fahrer unterwegs mit ihrem Handy. Mit 5,8 Prozent liegt das Handy-Tippen an der Spitze der Nebenbeschäftigungen beim Fahren auf der Autobahn. Andere Ablenkungen sind Essen, Trinken und Rauchen. Immerhin geben laut Automobilclub Mobil beinahe 30 Prozent der Autofahrer zu, dass sie aufgrund von Ablenkung schon einmal in eine gefährliche Situation geraten sind

Bei einem Unfall darf die Polizei das Handy beschlagnahmen

Autofahrer, die einen Unfall verursachen, müssen damit rechnen, dass die Polizei ihr Handy beschlagnahmt. Das gilt zumindest nach schweren Unfällen mit Personenschaden. Das von der Polizei sichergestellte Gerät wird dann auf Anordnung der Staatsanwaltschaft danach ausgewertet, ob eine Kommunikationsverbindung zum Unfallzeitpunkt bestand.

Allerdings gilt: Selbst wenn der Autofahrer nachweislich zum Zeitpunkt des Unfalls telefoniert hat, heißt das noch nicht, dass das Telefonieren Ursache des Crashs war und der Handynutzer automatisch die Unfallschuld trägt. Stets muss die Situation im konkreten Einzelfall geprüft werden. Möglicherweise kann sich der Autofahrer entlasten, weil er doch voll gebremst hat und der Unfall einfach unvermeidlich war. Hier kann ein technisches Gutachten helfen.