Firmenwagensteuer Keine Steuer auf Autogas-Nachrüstung

Autogas, LPG, Ein-Prozent-Regelung Foto: Karl-Heinz Augustin

Autogasanlage gilt nicht als Sonderausstattung

Die Mehrkosten für einen nachgerüsteten Flüssiggasumbau bleiben bei der Ein-Prozent-Regelung außen vor. Darf das Auto privat genutzt werden, so dient nur der Grundpreis des Fahrzeugs als Bemessungsgrundlage für die Steuer (BFH München, Az.: VVI R 12/09). Im vorliegenden Fall setzte sich damit ein Unternehmen, das Autogas vertreibt, gegen das Finanzamt durch. Die Behörde war der Meinung, die Umrüstungskosten seien in die Berechnung des geldwerten Vorteils nach Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes einzubeziehen.