Unfall Besser nichts aussagen

Foto: Nicole Holzer

Grundsätzlich ist es ratsam, bei einem Unfall vor Ort keinerlei Aussagen zu einer möglichen eigenen Schuld zu machen. Man ist nervös, steht vielleicht unter Schock und schätzt Dinge unter Umständen falsch ein. Daher hat das Verwaltungsgericht Saarlouis jetzt auch entschieden, dass mündliche Erklärungen am Unfallort keine Schuldanerkenntnis darstellen (Az.: 4 U 370/10-110). Zwar komme den Schilderungen der Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweisführung ein besonderes Gewicht zu. Im Gerichtsprozess gelte aber der Grundsatz, dass alle spontanen Äußerungen an der Unfallstelle über die Schuldfrage zurückhaltend zu beurteilen sind.