Nicht immer gelingen den automatischen Überwachungskameras scharfe Bilder. Wer nicht eindeutig erkennbar ist, kommt trotz zu hohem Tempo manchmal ohne Strafe davon.
Ein unscharfes Foto ist für eine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht unbedingt ausreichend. Ist der Temposünder nicht eindeutig zu erkennen, kann das gefällte Urteil aufgehoben werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Geklagt hatte ein Mann, der mit zu hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn geblitzt und trotz schlechter Bildqualität zu einem Bußgeld sowie Fahrverbot verurteilt wurde. Da er nicht als Fahrzeugführer erkennbar war, wurde das Urteil aufgehoben. Bei unscharfen Beweisbildern muss der Richter darlegen, wie er den Fahrzeugführer identifiziert, teilt die Deutsche Anwaltshotline mit. (AZ: IV-4 RBs 29/11)