Doppelstock-Parker Auto zu Schrott gepresst

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Duplex-Garagen können bei Fehlbedienung ihre Tücken haben. Das musste eine BMW-Fahrerin aus dem Münchner Raum feststellen.

Zur sorgfältigen Behandlung des Firmenwagen gehört, ihn ordnungsgemäß zu parken. Und zwar so, dass er nicht durch andere beschädigt werden kann. Eine BMW-Fahrerin hatte ihren Pkw auf dem doppelstöckigen Duplex-Garagenstellplatz eines Mehrfamilienhauses abgestellt. Allerdings nicht ganz korrekt, so dass die hintere Stoßstange leicht über die Vorrichtung herausragte. Als der Mitbenutzer später sein eigenes Fahrzeug ausparken wollte und den Absenkmechanismus betätigte, kollidierte der BMW mit der Wand. Die Fahrerin verklagte ihren Nachbarn daraufhin auf Schadensersatz, den ihr die Richter verweigerten. Wer eine solche Garage regelmäßig nutzt, darf darauf vertrauen, dass die Technik funktioniert und muss sie nicht  prüfen. Die BMW-Fahrerin habe dagegen grob fahrlässig falsch geparkt (AG München, Az.: 213 C 7493/15).

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