Steuerbefreiung der E-Mobilität Zehn statt fünf Jahre

Foto: Nissan

Die Bundesregierung will die Befreiung von der Kfz-Steuer für Elektroautos auf zehn Jahre erhöhen.

Käufer von reinen Elektroautos sollen wieder länger von der Kfz-Steuer befreit werden. Die Bundesregierung will die Dauer der Steuerbefreiung von derzeit fünf wieder auf zehn Jahre zu erhöhen, rückwirkend zum Jahresbeginn. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor.

Erst Anfang des Jahres war die seit 2011 geltende zehnjährige Steuerbefreiung wie geplant auf fünf Jahre halbiert worden. Dieser Schritt soll nun quasi rückgängig gemacht werden. Neu ist allerdings, dass nun auch nachträglich auf E-Antrieb umgerüstete Autos in den Genuss der Steuerbefreiung kommen.

Der Käufervorteil durch die Steuererleichterung ist in den meisten Fällen jedoch überschaubar. Wer etwa an Stelle eines konventionell motorisierten VW Golf das E-Modell kauft, spart 24 Euro Kfz-Steuer im Jahr, also 240 Euro über zehn Jahre. Im Vergleich zum Technik-Aufpreis von rund 15.000 Euro eine vernachlässigbare Größenordnung.


Für Dienstwagenfahrer gibt es aber weitere interessante Regelungen. Gerade diese Klientel sieht die Bundesregierung als mögliche Triebfeder für einen E-Auto-Boom. Deshalb wird eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers eingeführt. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.

Die finanziellen Anreize sind aber nur ein Teil des Förderprogramms der Bundesregierung. Eigentlich sollte bereits das schon 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz (EmoG) mit einem ganzen Bündel an E-Auto-Privilegien als Katalysator für den Durchbruch der Antriebstechnik sorgen. Es ermöglicht Kommunen beispielsweise, Busspuren für Elektroautos freizugeben oder bestimmte Zufahrtsbeschränkungen aufzuheben. Auch spezielle Parkregelungen, etwa die Anlage gebührenfreier Stellplätze, sind seitdem möglich.

Großer Erfolg ist den Maßnahmen allerdings bislang nicht beschieden. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks lassen die größten deutschen und bayerischen Städte die neuen Möglichkeiten weitestgehend ungenutzt. Lediglich Dortmund hat zwei Busspuren für E- und Hybridautos freigegeben, alle anderen Städte lehnen diese Maßnahme bisher ab. Die vom EmoG ebenfalls ermöglichten Zufahrtsprivilegien für E-Autos in gesperrte Bereiche räumt überhaupt keine Stadt ein. Lediglich kostenlose Parkplätze wurden in einigen Kommunen eingerichtet, etwa in Hamburg, Hannover und Bayreuth.