E-Scooter für Mitarbeiter Nur versichert rollern

 Elektrische Tretroller Foto: Audi

Auch E-Scooter müssen versichert werden. Firmen, die sie ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, sollten eine modifizierte Überlassungserklärung verwenden.

Der Streit um E-Scooter auf Gehwegen endete schnell: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer strich den umstrittenen Passus aus der Gesetzesvorlage. Nun dürfen die bis zu 20 km/h schnellen E-Roller nur noch auf Radwegen, Radstreifen oder notfalls auf der Straße fahren. Ohne Führerschein- und Helmpflicht. Sehr wohl müssen die E-Scooter aber als Kraftfahrzeuge extra versichert werden. Eine private Haftpflicht reicht nicht aus. Ohne Versicherungsschutz drohen Geldstrafen, im Extremfall sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Der Schutz lehnt sich an die Mofa-Versicherung an und gilt laut dem Versicherungsverband GDV auch, wenn der Elektroroller verliehen wird. Das dürfte ebenso für gewerbliche Sharing-Programme gelten. Poolroller müssen dann aber als Gewerbefahrzeuge versichert werden. Grundsätzlich gibt es kein Versicherungskennzeichen, sondern eine selbstklebende Plakette mit einem fälschungssicheren Hologramm.

Die Versicherung übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wie beim Moped startet das Versicherungsjahr im März, die Kosten liegen zwischen 35 und 50 Euro pro Jahr. Junge Fahrer unter 23 Jahren zahlen meist etwas mehr. Statt Schadenfreiheitsrabatten gibt es in der Regel eine Selbstbeteiligung. Verursacht der Rollerfahrer also einen Unfall, muss er sich an den Kosten beteiligen.

Die Kaskoprämie richtet sich nach dem Wert des E-Scooters. In der Regel dürfte der gesamte Versicherungsbeitrag pro Jahr noch unter 100 Euro liegen. Die Zurich Versicherung etwa bietet im Rahmen ihres E-Mobilschutzes eine Rundumkasko an, die Diebstahl, Vandalismus oder Elek­tronikschäden abdeckt. Enthalten sind hier auch die Teileentschädigung zum Neuwert, die Kosten für den Rücktransport im Schadenfall sowie Schäden an Elektronik, Akku, Motor und Steuerungsgeräten.

Noch haben die Versicherer keine Erfahrungen mit E-Scootern. Deshalb können sie schwer einschätzen, wie sich die Prämien in Zukunft entwickeln. Die Unfallgefahr dürfte aber überschaubar sein, selbst wenn die kleinen Flitzer sich gemischte Radwege mit Fußgängern und Bikern teilen. Trotzdem empfiehlt es sich für Unternehmen, eine Helmpflicht in der Überlassungserklärung zu verankern. Schließlich haben sie eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Angestellten.

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Gleichzeitig dürfte es angesichts der hohen Eigenunfallgefahr auch angeraten sein, den Mitarbeitern eine zusätzliche private Unfallversicherung zu empfehlen oder sie direkt über eine Firmengruppenversicherung abzusichern. Denn bei einem Unfall während der Freizeit geht der Mitarbeiter leer aus, den reguliert die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Zudem gilt es, den Mitarbeiter in der Überlassungsvereinbarung auf ein verkehrsgerechtes Verhalten zu verpflichten. Denn wer einen Unfall verursacht, kann immer strafrechtlich belangt werden, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung.