Mit Firmenwagen ins Ausland Zusatzversicherung lohnt sich

Car Crash with police Foto: ©PhotoSpirit - stock.adobe.com

Andere Länder, andere Sitten und Gesetze: Eine Auslandsschadenschutz-Versicherung kann viel Ärger sparen, wenn Dienstfahrzeuge häufig das Land verlassen.

Der Schadenort bestimmt das geltende Recht. Das gilt in ganz Europa. Daher müssen im Ausland geschädigte Dienstwagenfahrer unter Umständen im Vergleich zu ihrem Heimatland hohe Abzüge bei der Scha­denregulierung hinnehmen. Insgesamt rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit rund 700.000 deutschen Autofahrern, die jährlich im Ausland einen Unfall erleiden. Spezielle Zahlen für Flotten gibt es nicht. Unternehmen, die hier auf Nummer sicher gehen wollen, schließen eine Auslandsschadenschutz-Versicherung ab.

Laut einer Auswertung der Nafi-Unternehmens­beratung bieten Allianz, Axa, Debeka, ­Dialog, HDI, Württembergische und Zurich eine solche Leistung für ihre Kunden an. Nach eigenen Angaben sind auch VHV, R + V und die Toyota-Versicherung in diesem Bereich für Flotten aktiv. Grundsätzlich greift die Police nur, wenn ein unverschuldeter Unfall passiert. Für alle, die einen Unfall selbst verursachen, hat sie keinen Einfluss. Hier entschädigt der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer den dortigen Unfallgegner eben nach dem Recht des Unfalllandes.

Doch warum ist eine Auslandsschadenschutz-Versicherung wichtig? In vielen Ländern besteht keine Versicherungspflicht, oder die Mindestdeckungssummen sind deutlich niedriger als in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz schließt die Lücken und gleicht Schäden bis zur vereinbarten Deckungsgrenze aus oder übernimmt die Differenz im Falle einer zu geringen Deckung durch die gegnerische Versicherung. Die Prämie für den Auslandsschadenschutz ist bei Flotten reine Verhandlungssache. Manchmal kommt der Schutz als Zusatzleistung für treue Kunden auch kostenlos dazu.

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Neben der finanziellen Absicherung liegt der Vorteil einer Auslandsschadenschutz-Versicherung im geringeren Verwaltungsaufwand. Der Versicherer übernimmt alle mit dem Schaden in ­Verbindung stehenden Verhandlungen. "Die Auslandsschaden­versicherung reguliert die Schäden so, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet und als wäre der Schädiger bei uns versichert", erläutert Brigitte Römstedt, Pressesprecherin der R + V Versicherung. Vorab erhält der Geschädigte also sein Geld, oder der Versicherer sorgt für eine angemessene Reparaturabwicklung. Gute Policen leisten bis zu 15 Millionen Euro je geschädigte Person. Die Wertminderung des betroffenen Fahrzeugs wird ebenfalls nach deutschem Standard berechnet. In der Regel gilt der Versicherungsschutz für den Fahrer, alle Fahrzeuginsassen, den Halter und den Eigentümer des verunglückten Fahrzeugs. Neben den Schäden für Personen und dem Fahrzeug sind auch das mitgeführte Gepäck und die Ladung versichert. Vorsicht ist bei länger andauernden Auslandsaufenthalten geboten: Je nach Versicherer kann die Geltungsdauer des Auslandsschutzes sehr unterschiedlich sein. Üblich ist ein Zeitraum von zwölf Wochen, nach dem der Dienstwagenfahrer spätestens wieder deutschen Boden befahren sollte.

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Besonders Unternehmen, deren Flotte regelmäßig grenzüberschreitend unterwegs ist, sollten über den Auslandsschadenschutz nachdenken. Abgrenzen muss man an dieser Stelle internationale Flottenprogramme. Unternehmen, die in verschiedenen Staaten Fahrzeuge betreiben, sollten sich an einen Großmakler wie Aon, Marsh oder die Funk-Gruppe wenden. Sie organisieren dann über eine Rahmenpolice europaweit gleichmäßige Bedingungen für die internationale Flotte. Besonders sinnvoll ist der Auslandsschadenschutz in Kombination mit einem Flottenschutzbrief. So wird ­dieses Konzept beispielsweise von Toyota empfohlen. Leider bieten nur wenige Flottenversicherer einen Schutzbrief an. Nach einer aktuellen Marktumfrage bei Kfz-Versicherern kann man bei ­Allianz, Axa, R + V, der Provinzial Rheinland und der Zurich einen Flottenschutzbrief erhalten. Besonderer Pfiff: Allianz und Axa haben die Karenzzone von 50 Kilometern um den Heimatstandort aufgehoben. Rundumschutz mit Auslandsschadenersatz und Mobilitätshilfe könnte man daher schon bekommen, wenn man als grenznahes Unternehmen nach wenigen Kilometern im fremden Land in einen Unfall verwickelt wird. Bessere Leistungen sind aber im Flottengeschäft wie immer reine Verhandlungssache.