Ein-Prozent-Regelung Mit Homeoffice Steuern sparen

Parken, Garage Foto: Fotolia/ Gordon Bussiek

Wenn der Firmenwagen in der Garage bleibt, lässt sich bei der Versteuerung der Privatnutzung einiges an Geld sparen. Ein Trick hilft dabei.

Wer einen Dienstwagen fährt, muss die private Nutzung versteuern. Anstatt Fahrtenbuch nutzen die meisten dazu pauschal die Ein-Prozent-Regelung. Bei einem Bruttolistenpreis von 42.000 Euro sind das 420 Euro im Monat, die zusätzlich auf dem Gehaltszettel stehen und zu versteuern sind. Bei einem Bruttolistenpreis von 42.000 Euro sind das 420 Euro im Monat, die zusätzlich auf dem Gehaltszettel stehen und zu versteuern sind. Doch das ist noch nicht alles: Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit erhöhen zusätzlich zur privaten Nutzung das zu versteuernde Monatsgehalt. Bei einem Bruttolistenpreis von 42.000 Euro kommen bei 40 Kilometern einfachem Weg zur Arbeit weitere 504 Euro dazu. Aus einem monatlichen Bruttogehalt von 3.200 Euro werden so insgesamt 4.124 Euro zu versteuerndes Monatsbrutto.

Davon darf man die Entfernungspauschale abziehen: Bei 40 Kilometern an 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt das 2.640 Euro oder monatlich 220 Euro. D

Tipp1: Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen

Ein bereits am Anfang des Jahres beim Finanzamt gestellter Lohnsteuerermäßigungsantrag mindert die Entfernungspauschale und damit die Steuerbelastung schon während des Jahres

Beispielrechnung:

Foto: ETM

Tipp 2: Homeoffice senkt Steuerlast

Wer längere Zeit im Homeoffice arbeitet, kann von der 0,03-Prozent-Regel zur 0,002-Regel wechseln. Voraussetzung: Der Firmenwagen wird an weniger als 180 Tage pro Jahr für die Fahrt zur Arbeit genutzt. Somit wird jede tatsächliche Fahrt einzeln besteuert. Pro Fahrt sind das im Beispielfall 42.000 Euro multipliziert mit 0,002 Prozent (= 0,84 Euro) mal 40 Kilometer ergibt das 33,60 Euro pro Fahrt. Davon abgezogen wird die Entfernungspauschale von zwölf Euro, die im kommenden Rechenbeispiel aus Vereinfachungsgründen nicht enthalten ist. Grundsätzlich gilt: Bei weniger als 180 Fahrten pro Jahr oder monatlich unter 15 Fahrten kann sich der Wechsel von der 0,03-Prozent-Methode zur 0,002-Prozent-Methode lohnen.

Beispielrechnung:

Foto: ETM

Voraussetzung: Alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden für das ganze Jahr dokumentiert. Eine gute Dokumentation ist die Zeiterfassung oder der Arbeitgeber bestätigt, wann jemand vor Ort am Arbeitsplatz war. Ein lückenlos geführter Outlook-Kalender ist ebenfalls ein guter Nachweis. Der Beginn der Aufzeichnungen ist aber auf jeden Fall bereits Januar und nicht erst der Start der Ausgangsbeschränkungen im jeweiligen Bundesland. Alle Dienstwagennutzer können auf Einzelaufzeichnung umsteigen. Das gilt für Arbeitnehmer sowie für den angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nicht profitieren können davon Einzelunternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft. Allerdings können Dienstwagennutzer mit Corona-Homeoffice erst mit ihrer Jahressteuererklärung 2020 sparen. Unterschreiten sie auch 2021 die 180 Fahrten pro Jahr, kann das der Arbeitgeber bereits ab Januar 2021 laufend in der Lohnabrechnung berücksichtigen.