Dienstwagensteuer Mit Homeoffice Geld sparen

Parkplatz Foto: fotolia / Mixage

Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice. Wenn der Firmenwagen häufig stehen bleibt, kann man die Dienstwagensteuer senken.

Wer oft im Homeoffice arbeitet, kann die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit statt pauschal mit 0,03 Prozent gemäß der 0,002-Prozent-Regel versteuern – sofern der Firmenwagen an weniger als 180 Tagen pro Jahr für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird. Somit wird jede Fahrt einzeln besteuert. Bei einem 50.000 Euro teuren Geschäftswagen und 40 Kilometer Fahrtstrecke sind das pro Fahrt 40 Euro (0,002 Prozent vom Bruttolistenpreis = 1 Euro mal 40). Davon abgezogen wird die Entfernungspauschale von 13 Euro (20 Kilometer mit 0,30 Euro; 20 Kilometer mit 0,35 Euro). Bei weniger als 180 Fahrten pro Jahr oder monatlich unter 15 Fahrten kann sich der Wechsel von der 0,03-Prozent- zur 0,002-Prozent-Methode lohnen.

Wer sparen will, muss allerdings alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit für das ganze Jahr dokumentieren, beispielsweise über die Zeiterfassung. Alternativ kann der Arbeitgeber bestätigen, wann jemand vor Ort am Arbeitsplatz war. Ein lückenlos geführter Outlook-Kalender ist ebenfalls ein guter Nachweis. Die Aufzeichnungen müssen aber immer bereits im Januar beginnen.

Foto: firmenauto 01/2022

Alle Dienstwagennutzer können auf die Einzelaufzeichnung umsteigen, egal, ob Arbeitnehmer oder angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Nicht profitieren können davon Einzelunternehmer oder Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft.