THG-Quote Fuhrparks müssen Einkünfte versteuern

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Wer elektrisch fährt, spart Klimagas-Emissionen ein. Dafür gibt seit diesem Jahr Geld aus der Treibhausgasminderungsquotenregelung. Für private Halter ist dieser Zuverdienst sogar steuerfrei. Auch Nutzer von Kleinkrafträdern können profitieren

Wer elektrisch fährt, genießt ein ganzes Füllhorn finanzieller Privilegien. Seit diesem Jahr ist als neuer Geldvorteil noch die THG-Quote hinzugekommen, die nicht wenige mit etwas Misstrauen beäugt haben. Kann es sein, dass der Staat mehrere hundert Euro im Jahr verschenkt, weil man elektrisch unterwegs ist? Ja, es kann sein. Zwar wurde im Frühjahr in vielen Fällen von Verzögerungen bei den Auszahlungen berichtet. Doch die gute Nachricht vorweg: Bereits seit einigen Wochen fließen die Gelder auf die Konten teilnehmender E-Fahrzeugnutzer. Stichproben im Redaktionsumfeld zeigen, dass Beträge von über 300 Euro pro Jahr nicht zu viel versprochen sind.

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Das Geld wird nicht nur ausgezahlt, der private Autonutzer muss außerdem keine Abzüge fürchten. Ende März 2022 teilten die Finanzbehörden in Rheinland-Pfalz mit, das der Erlös keiner Einkunftsart zuzuordnen und deshalb auch jenseits der zuvor noch auf 255 Euro festgelegten Freigrenze steuerfrei bleibt. Die erhaltene Prämienzahlung, auch wenn diese deutlich über der Freigrenze liegen sollte, steht also in vollem Umfang zur Verfügung. Das trifft allerdings nur für privat genutzte Fahrzeuge zu. Bei Firmenautos, Dienstfahrzeugen sowie für Selbstständige müssen Einkünfte aus der THG-Quote nach § 22 III EstG versteuert werden.

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Eine weitere gute Nachricht gibt es für Nutzer elektrisch angetriebener Kleinkrafträder, die sich eigentlich nicht für die THG-Quote qualifizieren. Für Fahrzeuge dieser Klasse reicht normalerweise ein Versicherungskennzeichen, um am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu dürfen. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, meist Fahrzeugschein genannt, bekommt man damit nicht. Der ist allerdings Voraussetzung für den Antrag zur THG-Quote. Wer diese dennoch einstreichen will, muss sein Kleinkraftrad freiwillig zulassen. Dafür werden entsprechende Gebühren bei der Zulassungsstelle entrichtet, außerdem kommen Kosten für ein Kennzeichen sowie ein erhöhter Versicherungsbeitrag hinzu. Auf rund 100 Euro summieren sich dabei im ersten Jahr die zusätzlichen Kosten. Da sich der freiwillig zugelassene E-Roller für die Pkw-Prämie qualifiziert, die deutlich über 300 Euro betragen kann, bleiben am Ende vermutlich über 200 Euro Gewinn. Das Plus wird in den Folgejahren weiter steigen, da die Kosten für die Zulassung einmalig sind.

Das Kürzel THG-Quote steht übrigens für die sogenannte Treibhausgasminderungsquote. Sie gibt es für die Industrie bereits länger und schreibt Mineralölunternehmen vor, wie viele Tonnen Treibhausgas sie emittieren dürfen. Wird der Wert überschritten, drohen Strafen, wer ihn unterschreitet, kann die überflüssigen Verschmutzungsrechte an Wettbewerber verkaufen. Ursprünglich sollte die Industrie die Verschmutzungsrechte vor allem untereinander handeln, seit diesem Jahr zählen auch Privatpersonen zum Kreis der Verkäufer. Sie erhalten im Prinzip die Strafzahlungen der Industrie, die ansonsten in den Bundeshaushalt fließen würden. Die Empfänger des Geldes unterstützen so gesehen die Mineralölunternehmen nicht – diese müssten den Betrag so oder so zahlen. Sie bekommen aber Geld, das ansonsten der Gemeinschaft zur Verfügung stünde.

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Zum Mitmachen berechtigt sind ausschließlich Halter von reinen E-Fahrzeugen. Hybride und Plug-in-Hybride bleiben genau wie Wasserstoff- und Erdgas-Pkw außen vor. Ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist, spielt jedoch keine Rolle. Außerdem sind auch alle privaten und gewerblichen Betreiber von Ladepunkten Eigentümer einer THG-Quote und können diese weiterverkaufen. Käufer sind in allen Fällen die Mineralölunternehmen. Allerdings nicht direkt, sondern aus praktischen Gründen über einen Vermittler.

Es wäre kaum praktikabel oder effizient für einzelne E-Autofahrer, ihre Emissionen direkt an ein Mineralölunternehmen zu verkaufen. Für diese Aufgabe bieten sich daher Plattformen an, deren Zahl bereits auf mehr als 40 angewachsen ist. Die Vermittler kaufen den einzelnen E-Autofahrer die THG-Quoten ab, bündeln sie und verkaufen sie dann an die Mineralölunternehmen. Dafür kassieren sie von den Fahrzeughaltern eine Provision, die mit der Auszahlung verrechnet wird – in der Regel handelt es sich um einen niedrigen zweistelligen Anteil an den Erlösen.

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Wer eine entsprechende Plattform sucht, findet im Internet diverse Angebote für Privatpersonen und Flottenbetreiber. Neben zahlreichen spezialisierten Start-ups tummeln sich auf dem neuen Markt auch Firmen aus angegliederten Branchen, etwa Energieunternehmen oder Verkäufer von E-Auto-Zubehör. Wer einen Festpreis ausmacht, erhält aktuell rund 250 Euro, wer pokert und den künftigen Marktpreis wählt, erhält im günstigsten Fall 400 Euro oder mehr. Einige Vermittler bieten auch an, das Geld direkt zu spenden – eine interessante Option für Teilnehmer, die das Einstreichen der eigentlich in den Staatshaushalt fließenden Zahlungen als moralisches Problem sehen.

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Die meisten Anbieter lassen Nutzern zudem die Wahl zwischen einer einjährigen und mehrjährigen Vertragslaufzeit. Da die Preise in den kommenden Jahren eher steigen dürften, ist eine lange Bindung für E-Autofahrer jedoch eher nicht zu empfehlen.

Wer sich für eine der zahlreichen Plattformen entschieden hat, muss sich dort registrieren. Neben Namen, Anschrift und Kontodaten ist ein Foto oder ein Scan des Fahrzeugscheins nötig. Der Plattformbetreiber kümmert sich um alles weitere, etwa die Bestätigung der THG-Quote durch das Umwelt-Bundesamt und den Verkauf an ein Mineralölunternehmen. Das Geld landet dann in der Regel nach einigen Monaten automatisch auf dem Konto.