Update Geldwerter Vorteil Firmenwagen zur privaten Nutzung

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Wie sich die Änderungen im Steuerrecht auf die private Nutzung von Firmenwagen und die Ermittlung des geldwerten Vorteils auswirken, erläutert Gerhard Nolle, Steuerexperte des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität (BBM). Außerdem das Update zum Wachstumschancengesetz.

Mit dem Beginn des neuen Jahres haben sich Änderungen in Bezug auf die private Nutzung von Firmenwagen und die Ermittlung des geldwerten Vorteils ergeben. Gerhard Nolle, Steuerexperte des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität (BBM), gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht.

Wachstumschancengesetz und private Nutzung von Elektrofahrzeugen

  • Ab einer erstmaligen Überlassung des Firmenwagens nach dem 31. Dezember 2023 wird zur Ermittlung des geldwerten Vorteils nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis bei der Prozentmethode oder Absetzung für Abnutzung bzw. Leasingrate bei der Fahrtenbuchmethode) angesetzt.
  • Dies gilt, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission pro gefahrenem Kilometer aufweist (reine Elektrofahrzeuge) und der Bruttolistenpreis nicht mehr als 70.000 Euro beträgt.
  • Damit ist Schluss mit der Verunsicherung bei Dienstwagenfahrern und Fuhrparkverantwortlichen. Das Gesetz wurde am 22. März 2024 beschlossen und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Nachträglich freigeschaltete Sonderausstattung

  • Bei der Prozentmethode (Bruttolistenpreisregelung 1 Prozent / 0,03 Prozent) ist für die Ermittlung des geldwerten Vorteils der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs maßgebend.
  • Eine in den Bruttolistenpreis einzubeziehende Sonderausstattung liegt nur dann vor, wenn das Fahrzeug werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.
  • Nachträglich eingebaute Sonderausstattungen wirken sich nicht erhöhend auf den Bruttolistenpreis aus.
  • Entsprechendes gilt für nachträglich freigeschaltete vorinstallierte Sonderausstattungen wie z.B. Navigationssysteme, Infotainment, Lichtpakete oder Parkassistenten.
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