Fehlende Garantie ist Sachmangel Geld zurück – und zwar sofort

Schlüsselübergabe Leasing Foto: MB

Bei einem Gebrauchtwagen ist eine noch bestehende Herstellergarantie ein wertsteigerndes Extra. Fehlt sie, kann ein Mangel vorliegen.

Verfügt ein Gebrauchtwagen nicht über die versprochene Herstellergarantie, liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer kann das Fahrzeug in solch einem Fall ohne Fristsetzung zurückgeben, wie nun das Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt hat.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger bei einem gewerblichen Händler einen Gebrauchtwagen gekauft, der laut Vertrag noch über eine Werksgarantie verfügte. Weil der Vorbesitzer eine der vorgeschriebenen Wartungstermine verpasst hatte, war diese aber bereits verfallen, wie sich später herausstellte. Daraufhin wollte der Käufer sein Geld zurück. Zu Recht, wie das OLG entschied. Weil eine Nacherfüllung in diesem Fall nicht möglich ist, konnte sogar eine Fristsetzung unterbleiben.