Irreführende Werbung Neuwagen Sofort heißt sofort

Autohaus Foto: Jacek Bilski

Immer wieder werben Autohändler mit sofort verfügbaren Neuwagen. Ein Gericht stellt nun fest: Der Kunde darf nicht warten müssen.

Wird ein Auto vom Händler als „sofort verfügbar“ beworben, muss es das auch sein. Darauf weist die Wettbewerbszentrale in Frankfurt hin, die im vergangenen Jahr zahlreiche Beschwerden wegen irreführender Werbung für Elektroautos registriert hat. Als Beispiel führen die Marktwächter den Fall eines Opel Mokka-e an, der Mitte Oktober 2021 von einem Autohaus als sofort verfügbar inseriert worden war. Bei dem Crossover handelte es sich allerdings um ein auf den Händler zugelassenes Vorführfahrzeug, das erst im März 2022 übergeben werden sollte.

Ein solches Bewerben von Fahrzeugen mit einer sofortigen Verfügbarkeit verstößt laut der Wettbewerbszentrale gegen das wettbewerbsrechtliche Irreführungsverbot. Denn die Übergabe erfolgt gut fünfeinhalb Monate später als angegeben. Auf den Wettbewerbsverstoß hingewiesen, gab die Automobilhändlerin eine strafbewehrte laut Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung ab.

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