Firmenauto 2011: Neues Jahr, neue Regeln

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Im kommenden Jahr müssen sich Autofahrer wieder auf zahlreiche Änderungen einstellen. Erste Neuregelungen sind bereits jetzt bekannt. Noch vor Jahresende soll die Winterreifenpflicht eingeführt werden. Dann müssen alle Kraftfahrzeuge bei Glatteis, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen ausgestattet sein, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für winterliche Straßen ausgelegt sind. Damit wird die bisherige Regelung konkretisiert, die nur eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung verlangt, zu der auch die geeignete Bereifung zählt. Experten halten die Neufassung allerdings nur für eine kleine Verbesserung. Nicht vollständig geklärt ist aktuell etwa noch, welche Reifen unter die Regelung fallen. Die Verordnung soll Ende November den Bundesrat passieren. Eine neue Spritsorte gibt es ab Januar an den deutschen Tankstellen. Dann kann alternativ zu normalem Super das sogenannte E10 getankt werden, das einen höheren Anteil Ethanol enthält. Da dieser Alkohol aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden kann, soll so die CO2-Bilanz im Straßenverkehr verbessert werden. Allerdings vertragen nicht alle Motoren den Bio-Kraftstoff, vor allem ältere Fahrzeuge könnten Probleme bekommen. Informationen zur Verträglichkeit gibt der jeweilige Autohersteller. Zum Jahreswechsel endet zudem die generelle Steuerbefreiung für Autos mit der Schadstoffnorm Euro 5 und Euro 6. Dann gibt es nur noch einen Bonus für Euro-6-Diesel, die ab dem 1. Januar zugelassen wurden. Ihre Halter erhalten eine einmalige Steuererleichterung von 150 Euro. Bereits beschlossen ist die bundesweite Einführung des Führerscheins ab 17 Jahren. Wie schon in einigen Bundesländern im Rahmen von Pilotprojekten möglich, sollen dann bereits Minderjährige ans Steuer eines Autos dürfen. Voraussetzung ist die Begleitung durch einen erfahrenen Führerscheininhaber. Die vorangegangenen Tests hatten gezeigt, dass die so gestarteten Fahrer auch nach Erreichen des 18. Lebensjahr seltener in Unfälle verwickelt sind als volljährige Fahranfänger. Im Sommer soll laut dem Automobilclub ACE das Wechselkennzeichen eingeführt werden. Dann können bis zu drei Autos auf ein Kennzeichen zugelassen werden. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug benutzt werden. Die Regelung soll Besitzern mehrerer Autos Kostenvorteile bringen. Die Kfz-Versicherung fällt nur einmal an und wird auf Basis des Fahrzeugs mit der höchsten Typklasse berechnet. Noch unklar ist, ob bei der Kfz-Steuer genauso verfahren wird. Unter anderem soll mit den Wechselkennzeichen auch die Anschaffung eines sparsamen Kleinwagens oder eines Elektroautos als Zweitwagen attraktiver werden. Auch Besitzer von Oldtimern, Cabrios oder Wohnmobilen könnten sparen. Ungemach droht deutschen Autofahrern, die im EU-Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen. Die von den dortigen Behörden verhängten Bußgelder sollen künftig auch im Heimatland einkassiert werden können. Eine Vollstreckung findet ab einer Höhe von 70 Euro statt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So muss der Bescheid etwa in deutscher Sprache verfasst sein. Nicht direkt betroffen sind Autofahrer von den Neuregelungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrzeugen. Ab Februar dürfen die Autohersteller nur noch neue Pkw- und Transporter-Typen auf den Markt bringen, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind. Die automatisch beim Motorstart aktivierte Beleuchtung soll die Sichtbarkeit von Fahrzeugen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Bereits zugelassene Typen sowie schon verkaufte Fahrzeuge müssen aber nicht nachgerüstet werden. Ab November 2011 müssen zudem alle neuen Autos in der EU mit dem Schleuderschutz ESP ausgerüstet sein, um eine Typzulassung zu bekommen.