Es muss nicht immer durch Unachtsamkeit passieren: Auch bei normaler Fahrt kann Schlaglöchern manchmal nicht mehr ausgewichen werden. Dann kracht das Rad ins Loch und wird beschädigt. Auch das Fahrwerk oder die Karosserie können durch den plötzlichen Stoß in Mitleidenschaft gezogen werden. Auf den Schaden bleiben die Autobesitzer dann meist sitzen. Denn die Städte, Gemeinden und Kommunen behelfen sich gerne mit dem Aufstellen von Warnschildern, die die Autofahrer zum besonders langsamen Fahren anhalten sollen, wie der ADAC mitteilt. Behörden können dennoch haftbar gemacht werden, wenn sie keine Maßnahmen zur Ausbesserung oder Beschilderung beschädigter Straßen unternommen haben. Eine genaue Dokumentation des Geschehens und des Unfallorts sowie der kaputten Straße hilft bei der späteren Schadensregulierung. Auch Zeugen können dabei helfen, später sein Geld für die Reparatur wiederzubekommen.