Firmenauto Andere Länder - andere Unfallregeln

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Was tun wenn es gekracht hat? Schon in Deutschland sind Unfallbeteiligte oft unsicher. Wie aber ist es im Ausland, wenn auf der Urlaubsfahrt etwas passiert? Die Vorgehensweise nach einem Unfall ist von Land zu Land verschieden. So muss die Polizei in osteuropäischen Staaten immer eingeschaltet werden, sonst gibt es Ärger bei der Ausreise – ein stark beschädigtes Auto darf ohne eine polizeiliche Bescheinigung manche Länder nicht verlassen. Dagegen kommt in Italien, den Niederlanden und Spanien die Polizei nur, wenn Personen verletzt wurden. Bei einem Totalschaden müssen sich Fahrzeugbesitzer mit dem Zoll auseinandersetzen und auch Zoll-Gebühren zahlen. Ausnahme Spanien: Wird das Schrottauto kostenlos dem spanischen Staat überlassen, sparen sich die Besitzer die Steuern. Ohne Ordnungshüter am Unfallort gilt es, alle erforderlichen Daten der Unfallgegner zu notieren. Dazu gehören Namen und Anschrift des Halters und des Fahrers, amtliches Kennzeichen, den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer. Eine genaue Beschreibung des Unfallortes und Hergang erleichtert ebenfalls hinterher die Abwicklung. Der Europäische Unfallbericht hilft in vielen Sprachen bei der Beschreibung. Wichtig ist hierbei die Unterschrift der Gegner. Schriftstücke, die man selber nicht versteht, sollten aber auf gar keinen Fall unterschrieben werden. Mit zusätzlichen Fotos oder Skizzen der Fahrzeuge und des Ortes, sowie Namen und Anschrift eventueller Zeugen, lässt sich der Unfallhergang auch Wochen später leichter nachzuvollziehen. Nach dem Unfall ist es gut, die Gesellschaft zu informieren, die im jeweiligen Land Regulierungshilfe leistet. Adressen und Telefonnummern gibt es auf www.avd.de unter „Hilfe im Schadenfall“. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät Autofahrern, die Schadensabwicklung aber auf jeden Fall von zu Hause aus einzuleiten. Für jedes Land gibt es in Deutschland einen Beauftragten für die Schadensregulierung.Ersatzansprüche gegen den Verursacher oder gegen die Versicherung müssen dagegen selbst geltend gemacht werden. Die Regulierung im Ausland dauert allerdings meist lange und es gilt immer das jeweilige Landesrecht, das sich vom deutschen stark unterscheiden kann. Ist die Schadensumme hoch, sollte deswegen ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Teuer wird es dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht – dann müssen diese Kosten selbst getragen werden. Ratsam ist es in jedem Fall, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Diese ist innerhalb der Europäischen Union zwar keine Pflicht mehr, hilft aber bei einer eventuellen Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte weiter vorgeschrieben unter anderem in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, der Türkei und der Ukraine.