Firmenauto Bargeld für Rußfilter-Nachrüstung

Bargeld für Rußpartikelfilter Foto: Bild: Achriv

Ab 1. August 2009 sollen Fahrzeughalter einen Barzuschuss in Höhe von 330 Euro erhalten, wenn sie ihr Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten. Dies beschloss der Bundestag vor wenigen Tagen in Berlin. Die neue Regelung soll von Anfang August bis zum Jahresende 2009 gelten. Die praktische Abwicklung wird derzeit zwischen den beteiligten Behörden noch geklärt. Bisher erhielten Fahrzeughalter die Prämie von 330 Euro auf die Kfz-Steuer gutgeschrieben. Künftig können sie zwischen Barprämie und Steuergutschrift wählen. Bisher mussten die Fahrzeughalter dem Staat das Geld quasi durch die Kosten der Nachrüstung vorschießen. „Das hat viele abgeschreckt“, vermutet Hermann Josef Schulte, Chef des Filterherstellers HJS Fahrzeugtechnik in Menden. Er verweist auf das Beispiel Katalysator-Nachrüstung vor gut 20 Jahren, als die damalige Bundesregierung eine als Anreiz dienende Steuergutschrift in eine Barprämie umwandelte. „Damals stürmten die Kfz-Halter die Werkstätten“, erinnert er sich. Dass es mit der Filternachrüstung ähnlich gut läuft, hoffen Bundesregierung, Umweltverbände und das Kraftfahrzeuggewerbe. Laut dem Automobil- und Reiseclub ARCD wurden trotz des Steueranreizes seit Einführung der Steuergutschrift nur etwa 400.000 Fahrzeuge nachgerüstet. Bis zum Jahresende strebt die Bundesregierung 1,5 Millionen Nachrüstungen an. Der ARCD warnt aber: Gefördert wird nur der nachträgliche Partikelfiltereinbau! Der Club bezieht sich dabei auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (Az.: II R 17/08). In diesem Streitfall war ein fabrikneues Fahrzeug in einer Werkstatt mit einem Filter nachgerüstet und dann erstmals zugelassen worden. Der Bundesfinanzhof verwies in seinem Urteil auf das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), das die Förderung von einer „nachträglichen Verbesserung“ abhängig macht. Sie gelte nur bei einem bereits für den Verkehr zugelassenem Fahrzeug.

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