Firmenauto Doppelt schauen ist besser

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Wechselt ein Autofahrer in die linke Fahrspur, sollte er sich nicht nur auf seinen Rückspiegel verlassen. Er ist gut beraten, sich unmittelbar vor dem Ausscheren, auch umzudrehen. Wer dieser doppelten Rückschaupflicht nicht nachkommt, muss bei einem Unfall die volle Schadensumme tragen. Auf dies Urteil des Landgerichts Coburg (AZ: 11 O 590/08) weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Im vorliegenden Fall ist eine Autofahrerin beim Fahrbahnwechsel mit einem Krankenwagen, der von hinten heranfuhr, zusammengestoßen. Sie scherte aus und drehte sich dabei nicht um. Zudem setzte sie nach Zeugenaussagen keinen Blinker. Ihrer Meinung nach hätte der Krankenwagen allerdings vorsichtiger fahren müssen. Die Richter sahen das anders: Das mit deutlichem Sondersignal fahrende „Wegerechtsfahrzeug“ hatte Anspruch auf „freie Bahn“. Hätte sich die Frau umgeschaut, wäre ihr das Fahrzeug aufgefallen. Zudem hätte der Fahrer des Rettungswagens keine Möglichkeit gehabt zu reagieren, da sie ja auch keinen Blinker setzte. Sie muss laut Gericht für den vollen Schaden aufkommen.