Unternehmer sollten sich rechtzeitig überlegen, wie sie den geldwerten Vorteil für Firmenwagen besteuern lassen wollen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler mit Blick auf den Jahreswechsel hin. Welche Methode angewendet werden soll, muss immer für ein ganzes Kalenderjahr festgelegt werden.Für die Bestimmung der Höhe des geldwerten Vorteils gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten - die Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode. Soll beispielsweise von der bisher verwendeten Ein-Prozent-Regelung auf die Fahrtenbuchmethode übergegangen werden, weil das Fahrzeug überwiegend für dienstliche Fahrten genutzt wird, muss bereits ab dem 1. Januar 2011 ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht zulässig.