Das Europäische Parlament hat der Kennzeichnungspflicht für Reifen zugestimmt. Ab November 2012 müssen demnach alle neuen Reifen, die in der EU verkauft werden, klassifiziert und gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ähnlich den Energieklassen von Haushaltsgeräten informiert den Käufer laut EU-Parlament über die Treibstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und die Lärmerzeugung. Ein dunkelgrünes A auf dem Reifen-Label bedeute zum Beispiel die beste Energieeffizienz. Ein rotes G stehe für die schlechteste Energieeffizienz. Die Lärmerzeugung werde in Dezibel aufgelistet. Reifen-Lieferanten müssen nach Angaben des EU-Parlaments sowohl Pkw-Pneus als auch Reifen für leichte und schwere Lkw kennzeichnen. Runderneuerte Reifen, professionelle Geländereifen und Rennreifen sind von der Regelung ausgenommen. Neu produzierte Reifen müssen bereits am 1. Juli 2012 durch Aufkleber oder Zusatzinformationen gekennzeichnet sein, bevor sie zum Händler oder in die Werkstatt kommen.