Eigentlich für den 1. Oktober geplant, wird die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Deutschland Mitte November in Kraft treten. Das teilt der ADAC mit. Der Termin verzögert sich, weil der ursprüngliche Gesetzentwurf die generelle Halterhaftung mit einschloss in vielen europäischen Ländern üblich, in Deutschland aber verfassungswidrig. Doch obwohl einige strittige Punkte des Regelwerks geändert wurden, fordert der Autoklub den Gesetzgeber auf, weiter nachzubessern.So sollten Bußgeldbescheide für Vergehen vor dem Stichtag nach Ansicht des ADAC nicht berücksichtigt werden. Nach jetzigem Stand sei der Termin ausschlaggebend, an dem die Behörde den Bescheid verschickt ältere Fehltritte könnten Autofahrer also rückwirkend teuer zu stehen kommen. Weiterer Kritikpunkt: Zwar gelte eine Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der ausländische Sanktionen vollstreckt würden. Doch bislang sei geplant, neben dem Bußgeldbetrag auch die Verfahrenskosten zu berücksichtigen. Das bedeute, dass die Behörden beispielsweise auch ein 30-Euro-Knöllchen mit 40 Euro Verfahrensgebühren EU-weit ahndeten.