Firmenauto In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer

In drei Schritten zur neuen Kfz-Steuer Foto: Bild: Bundesfinanzministerium

Am 1. Juli 2009 tritt sie in Kraft: die neue Kraftfahrzeugsteuer. Mit einem Online-Rechner auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums können sich Autofahrer ab sofort unverbindlich die Höhe der Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2011 ausrechnen lassen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums werden zur Berechnung der Kfz-Steuer drei Angaben benötigt: Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert. Wer wissen will, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Werts auf die Steuer auswirkt, kombiniert einfach die verschiedenen Angaben. Auf den Internetseiten des Finanzministeriums finden die User außerdem ausführliche Informationen, Fragen und Antworten rund um die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer.