Die beiden Klagen eines Transportunternehmers aus Kiel gegen Lkw-Überholverbote vor dem Bundesverwaltungsgericht sind gescheitert. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter waren der Ansicht, die strittigen Verbote auf der A8 in Bayern und der A7 sowie der A 45 in Hessen seien gerechtfertigt. Das Gericht bestätigte damit zwei Urteile aus den Vorinstanzen. Laut dem 3. Senat legten die Verwaltungsgerichtshöfe der Vorinstanzen in Hessen und Bayern rechtsfehlerfrei dar, dass es gewichtige Gefahrenlagen an den Autobahnen gebe. Die A 8 sei bergig, habe nur einen schmalen Mittelstreifen und keinen Standstreifen. Auf den stark frequentierten Autobahnen in Hessen häuften sich die Unfälle. In einem weiteren Punkt schaffte die Bundesverwaltungsrichter ebenfalls Klarheit: Sie legten den Zeitpunkt fest, ab wann die Frist beginnt, innerhalb derer man sich gegen Verkehrszeichen zur Wehr setzen kann. Die Fristen beginnen dann zu laufen, wenn der betroffene Verkehrsteilnehmer das erste Mal auf dieses Verkehrszeichen trifft, so die Erklärung des Vorsitzenden Richters.