Firmenauto Nach dem Crash: Die sieben Todsünden

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Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Das kann teuer werden, wie der ADAC mitteilt. Deshalb hat der Autoclub die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst. Kardinalfehler Nummer eins ist es, eine falsche Schadensmeldung abzugeben. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung laut ADAC verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern. Wer die Unfallstelle nicht richtig absichert, begibt sich nicht nur selbst in Gefahr. Ereignen sich deshalb Unfälle mit Personenschäden, drohen nach Angaben des ADAC Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt. Wer sein Auto zu früh zur Seite fährt, begeht ebenfalls einen schwerwiegenden Fehler. So kann er beispielsweise seine eigene Beweissituation verschlechtern. Deshalb laut ADAC: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden sollte das Auto allerdings möglichst bald zur Seite gefahren werden, sonst droht ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Die gegnerische Versicherung sollte zudem nicht an Ort und Stelle informiert werden. Die Schadensteuerung der generischen Versicherung ist laut ADAC daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden „vergessen“. Wer mutig ist, kann natürlich selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln. Besser ist es aber, es nicht zu tun, denn dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen. Ein sechster, oft gemachter Fehler ist es, nicht alle Daten aufzunehmen. Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es laut ADAC erst, wenn alle Daten vorliegen. Last but not least sollten Unfallgeschädigte nichts entscheiden, ohne sich vorher mit der eigenen Versicherung zu verständigen. Im Kaskofall hat die Versicherung laut ADAC ein Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt zum Beispiel den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.