Firmenauto Nicht immer der richtige Reifen dabei

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Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht. Allerdings müssen die Pneus dem Wetter angepasst sein – das besagt die Straßenverkehrsordnung. Ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen dann, wenn ein Fahrzeug mit nicht angepasster Bereifung unterwegs ist und andere dadurch behindert. Genau diese Delikte hat das KBA gezählt und ist von Oktober 2008 bis September 2009 auf eine Zahl von 473 Mitteilungen gekommen. Den Schwer-Punkt bilden nach Angaben des KBA Pkw-Fahrer. Im Gegensatz zu Bussen (eine Mitteilung) und Lkw (24 Mitteilungen) kamen Pkw auf 364 Meldungen in ganz Deutschland. Die meisten Verstöße gegen nicht an das Wetter angepasste Ausrüstung sammelte mit 202 Meldungen Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich der Bundesländer weist es mit 10,3 Millionen Kraftfahrzeugen den größten Fahrzeugbestand auf.

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