Firmenauto Rangiermanöver nicht zumutbar

Abschleppen erlaubt bei Behinderung Foto: Foto: Hoberg

Ein Autofahrer muss die Abschleppkosten seines Fahrzeuges übernehmen, wenn dieses einen Lkw behindert. Ein spezielles Gutachten, das klären würde, ob eine Ausfahrt des Lkw auch ohne Abschleppen möglich gewesen wäre, sei dafür nicht notwendig. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVwGH), wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt mitteilt. Im vorliegenden Fall hatte eine Fahrerin ihren Pkw verbotswidrig abgestellt und dadurch einen Sattelzug behindert. Der Lkw-Fahrer rief die Polizei, die den Wagen abschleppen ließ. Die entstandenen Kosten von 150 Euro musste die Frau zahlen – und klagte dagegen erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Ihrer Meinung nach hätte der Lkw-Fahrer sehr wohl an ihrem Fahrzeug vorbei kommen können, so dass das Abschleppen unnötig gewesen sei. Auch in zweiter Instanz bekam die Fahrerin aber kein Recht. Die Richter die Entscheidung der Polizisten sei nicht zu beanstanden, meinten die Richter. Die Beamten wollten dem Brummifahrer kein gefährliches Rangiermanöver zumuten. Daher würde auch die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens keine Änderung der Rechtsauffassung bewirken.

Kostenloser Newsletter
Element Teaser firmenauto Newsletter Früher wissen, was firmenauto bewegt.

Bestellen Sie Ihren kostenlosen Newsletter.

Who is Who Pkw
Who is Who Pkw Element Teaser Who is Who Flottenmarkt

Das Nachschlagewerk für alle Flottenmanager.

Beliebte Artikel firmenauto test drive Leipzig "Elektro kann Spaß machen" ENBW Ladestation 2023 Kooperation Allane/EnBW Mehr Lade-Service
Terminübersicht
firmenauto Terminkalender Flottentermine

Finden Sie Veranstaltungen, Seminare, Messen und Trucksport-Events in Ihrer Region.