Firmenauto Recht: Polizei darf jederzeit abschleppen

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Wenn ein Fahrzeug im Halteverbot abgestellt wird, kann die Polizei es jederzeit abschleppen lassen. Auch dann, wenn von ihm keine konkrete Verkehrsbehinderung ausgeht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin, teilt der Deutsche Anwaltsverein (DAV) jetzt mit.Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen im Halteverbot vor einer Oberschule der Jüdischen Gemeinde abgestellt. Die Polizei ließ den Pkw entfernen, der Fahrzeughalter erhielt einen Gebührenbescheid in Höhe von 125 Euro. Daraufhin klagte der Mann und argumentierte, für ihn als Ortsfremden sei nicht erkennbar gewesen, warum an dieser Stelle ein Halteverbot bestehe.Die Richter wiesen die Klage ab. Das Halteverbot vor einer jüdischen Einrichtung diene dem Schutz vor Terroranschlägen. Der eingerichtete Sicherheitsbereich könne nur dann seinen Zweck erfüllen, wenn er auch frei gehalten werde. Da die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen sei, habe das Abschleppen des Autos nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es sei unerheblich, ob eine konkrete Verkehrsbehinderung vorgelegen habe oder nicht. (AZ: VG 11 K 279.10)