Kraftfahrzeugverbände von Luxemburg, der Schweiz, Südtirol, Österreich und Deutschland wollen die Europapolitiker von einer Verlängerung der Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) überzeugen. Bisher wolle die EU-Kommission die Kfz-GVO zum 31. Mai 2010 ersatzlos auslaufen lassen. Dadurch könnten nach Ansicht der Kraftfahrzeugverbände vor allem Mehrmarkenbetriebe von den Herstellern untersagt werden. Viele kleine und mittelständische Betriebe (KMU) des Kfz-Gewerbes könnten so ihre Existenz verlieren, weil sich ihre Investitionen nicht mehr amortisierten und sie ihre Kredite nicht mehr zurückzahlen könnten. Dies stünde nach Ansicht der Verbände im offenen Widerspruch zum besonderen Schutz der KMU, den die Europäische Union im Small Business Act ausdrücklich verankert hat. Auf Basis der alten Verordnung hatten nach Angaben der Verbände in der Vergangenheit viele Kleinunternehmen im Mehrmarkenbetriebe investiert und hierfür Kredite aufgenommen. Die unterzeichnenden Verbände fordern die EU-Kommission deshalb dazu auf, die aktuelle Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 über den 31. Mai 2010 hinaus unverändert um mindestens zehn Jahre zu verlängern.