Kauert ein elfeinhalbjähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner Schuhe richtet, muss der sich nähernde Fahrzeugführer darauf einrichten, dass das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte. Das berichtet der Juristische Literatur-Pressedienst unter Bezugnahme auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ: 9 U 183/06). Nach Ansicht des Gerichts ist das Kind in diesem Fall offensichtlich unaufmerksam gegenüber dem Verkehr, so dass der Fahrer nicht auf ein verkehrsgerechtes Verhalten vertrauen kann. Deshalb sei der Fahrzeugführer beziehungsweise die Haftpflichtversicherung dem verletzten Kind gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn es zu einem Unfall kommt.