Führerschein-Kontrolle Vorsicht bei ausländischen Führerscheinen

Führerschein Mausefalle Foto: Götz Mannchen

Besitzt ein Mitarbeiter plötzlich einen ausländischen Führerschein,
sollten beim Flottenchef alle Alarmglocken klingeln.

Für manchen Fuhrparkleiter halten die regelmäßigen Führerscheinkontrollen, die ein oder andere Überraschung parat. Zum Beispiel, wenn langjährige Mitarbeiter plötzlich einen osteuropäischen Führerschein vorlegen. Die Fahrerlaubnis scheint zwar gültig, trotzdem sollten beim Fuhrparkverantwortlichen sofort die Alarmglocken klingeln. Möglicherweise ist der Fahrer nach Meinung von deutschen Behörden nicht mehr fahrtauglich und darf eigentlich erst wieder hinters Steuer, wenn er die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestanden hat.

Beim Flottenchef greift die Fürsorgepflicht für Mitarbeiter

Gleichzeitig ist ein ausländischer Führerschein für einen deutschen Mitarbeiter aber sehr ungewöhnlich. Hier sehen Experten, wie Ulrich Haase von der Kanzlei RSB Rechtsanwälte schon den Auslöser für ein berechtigtes Interesse, dass für Firmenfahrer oder Dienstwagennutzer aus der Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit abgeleitet werden könnte.

"Der Arbeitgeber sollte direkt fragen, ob der deutsche Führerschein eingezogen wurde und aus welchem Grund", so Haase. Weicht der Mitarbeiter aus oder ist die Erklärung wenig glaubhaft, könnte der Arbeitgeber ­eine Bestätigung von der zuständigen Führerscheinstelle verlangen, dass kein Verfahren und keine offene MPU im Raum stehen. Mauert der Mitarbeiter weiter, müssten Berufsfahrer, die eine Leistung für das Unternehmen erbringen, mit einer Abmahnung und in der Folge auch mit einer Kündigung rechnen. »Hier ist nach meiner Einschätzung sogar eine einstweilige Verfügung möglich«, sagt Haase. Sie verbietet dem Berufsfahrer das Fahren mit sofortiger Wirkung, bis die Führerscheinangelegenheit geklärt ist.

Gegen Führerscheintourismus kein Kraut gewachsen

Allerdings gibt es ein Schlupfloch: Denn mit einem im EU-Ausland erworbenen Führerschein können Fahrer die MPU – die es nur in Deutschland gibt – umgehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH C-476/01) hat klargemacht, dass ein in einem EU-Mitgliedsstaat erworbener Führerschein in der ganzen Gemeinschaft gilt.
Entsprechend ist gegen den Führerscheintourismus kein Kraut gewachsen, da sich auch das Wohnsitzprinzip längst als schwache Waffe gegen den Versuch, deutsches Führerscheinrecht auszuhebeln erweist. Es sieht vor, dass ausländische Führerscheine nur dann rechtmäßig sind, wenn der Autofahrer mindestens 185 Tage dort gewohnt hat.
Dazu reicht laut Verwaltungsgericht Osnabrück (Az.: 6 B 21/14) die Ausstellung eines Führerscheins als Nachweis.

Die deutsche Behörde muss also beweisen, dass der Führerscheininhaber nicht im Ausland wohnt oder gewohnt hat. In der Praxis verkaufen ausländische Fahrschulen solche Beweise gleich mit. Dies zeigt etwa die Homepage (siehe Bild) einer Fahrschule in Polen. "Die Anmeldung eines Wohnsitzes für 185 Tage ist im Preis enthalten", heißt es dort.

Somit hat rein rechtlich ein Dienstwagennutzer, der einen in der EU erworbenen Führerschein vorlegt, eine legale Fahrlizenz. "Es dürfte für den Arbeitgeber an dieser Stelle schwierig sein, die Hintergründe für den Erwerb des Führerscheins zu ergründen", schätzt Arbeitsrechtler Rechtsanwalt Jens Hackbart aus Radebeul. Der reine Besitz eines EU-Führerscheins ist natürlich zulässig, auch wenn der Besitzer ­eine andere Staatsangehörigkeit hat.

Längere Sperrfristen gefordert

Ähnlich wie bei der Rechtsprechung zur Schwangerschaft könnte hier die Privatsphäre eine mögliche Gefahrenabwehr gegenüber Dritten oder das Firmenfahrzeug dominieren. »Daher wäre es sogar möglich, dass Mitarbeiter auf die Frage, ob es ein MPU-Problem gibt, einfach lügt«, sagt Hackbart. Eine Verweigerung des Dienstwagens oder die Aberkennung der Fahrereignung allein anhand des ausländischen Führerscheins ist nach Meinung des Rechtsexperten kaum möglich. Möglicherweise könnte der Mitarbeiter aber versetzt werden, wenn dies betrieblich begründbar sei und nicht gegen den Arbeitsvertrag verstößt.

Mehr Chancen für den Arbeitgeber sieht hingegen Ulrich Haase von der Kanzlei RSB Rechtsanwälte aus Frankfurt: "Eigentlich benötigt der Arbeitgeber für weitere Kontrollen einen begründeten Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogenauffälligkeit", stellt der Arbeitsrechtler fest. Gleichzeitig sei ein ausländischer Führerschein für einen deutschen Mitarbeiter aber sehr ungewöhnlich. Etwas schwächer ist die Position des Arbeitgebers gegenüber dem typischen Dienstwagenfahrer, der das Fahrzeug laut Dienstwagenordnung und Arbeitsvertrag als Lohnbestandteil erhält. "Den Wagen einfach wegzunehmen ist hier kaum möglich", so der Arbeitsrechtler. Trotzdem könnte das Arbeitsverhältnis zerrüttet sein, wenn der Arbeitnehmer den Nachweis des ordentlichen Führerscheintausches nicht erbringen will. Hier könnte wegen Täuschungshandlung des Arbeitnehmers eine Kündigung erfolgen.

Sperrfrist sollte deutllich erhöht werden

Um dem Führerscheintourismus endgültig den Garaus zu machen, hat der diesjährige Verkehrsgerichtstag vorgeschlagen, die Sperrfrist, während der der Autofahrer nach einer Straftat überhaupt nicht fahren darf, deutlich zu erhöhen. So soll grundsätzlich eine Sperrfrist von fünf Jahren und im Wiederholungsfall von zehn Jahren ausgesprochen werden. Allerdings stehen die deutschen Führerscheinbehörden nicht über dem EU-Recht. So würden die Versuche, ausländische Führerscheine einzuziehen, häufig mit der Verkehrssicherheit begründet. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Christian Janeczek steht dieses Argument auf schwachen Füßen: "Es sind keine Untersuchungen bekannt, in denen Führerscheininhaber aus anderen Mitgliedstaaten verkehrsauffälliger fahren als Inhaber eines deutschen Führerscheins."