Die Unfallverhütungsvorschrift ist ein Muss für jeden Firmenwagen. Wir erklären, was das genau bedeutet.
Laut den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gelten Dienstwagen als Arbeitsplatz. Deshalb gelten auch dort die Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften. Das bedeutet auch, dass die Unfallverhütungsvorschrift gemäß BGV D29 (Neu: DGUV Vorschrift 70) für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt. Laut den Experten von CPM besagt sie, dass Unternehmer bzw. Leasingnehmer Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen müssen. Wird die Prüfung versäumt oder nicht dokumentiert, erwartet den Fuhrparkleiter unter Umständen ein Bußgeld. Nach § 209 Abs.3 SGB VII kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich kann die Berufsgenossenschaft in solchen Fällen die Versicherungsleistung bei einem Arbeitsunfall im Zusammenhang mit einem Dienstwagen verweigern.