UVV

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Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) besagt, dass Unternehmer ihre Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf den betriebssicheren Zustand prüfen lassen müssen.

Laut den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gelten Dienstwagen als Arbeitsplatz. Deshalb gelten auch dort die Arbeitsschutzbestimmungen der Berufsgenossenschaften. Das bedeutet wiederum, dass die Unfallverhütungsvorschrift für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt. Unternehmer beziehungsweise Leasingnehmer müssen die Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lassen. Wird die Prüfung versäumt oder nicht dokumentiert, erwartet den Fuhrparkleiter unter Umständen ein Bußgeld.