Kein Gutachten per Ferndiagnose Video reicht nicht zur Schadensbewertung

Unfall Foto: GordonGrand - Fotolia

Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurde, lässt den Schaden häufig per Gutachten ermitteln. Dabei lohnt sich keine übertriebene Sparsamkeit.

Ein Schadengutachter muss ein Unfallfahrzeug persönlich in Augenschein nehmen. Ansonsten sind die Gutachterkosten vor Gericht nicht erstattungsfähig. So zumindest hat nun das Amtsgericht Freudenberg entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Unfallgeschädigter von einer auf solche Dienstleistungen spezialisierten Firma ein preiswertes Schadensgutachten mittels Ferndiagnose erstellen lassen. Dabei wird der Unfallwagen von einem Mitarbeiter des Unternehmens gefilmt, die Aufnahmen wertet anschließend ein Sachbearbeiter aus. Der Geschädigte wollte die Kosten für das Gutachten vom Unfallverursacher erstattet bekommen. Der Richter lehnte das allerdings ab.

Wenn Gutachten ohne persönliche Anwesenheit des Sachverständigen erstellt würden, könnten verdeckte Vorschäden, kleine Dellen oder Nachlackierungen nicht erkannt und berücksichtigt werden, heißt es laut der Fachzeitschrift "kfz-betrieb" in der Urteilsbegründung. Auch Gerüche und Motorgeräusche, die für die Bewertung der Wertminderung relevant seien, seien nicht wahrnehmbar. Daher sei die persönliche Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen eine unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Gutachtenerstellung.