Leasing Servicemodule der Leasinggesellschaften

Foto: Mercedes

Leasinggesellschaften halten einige Services bereit, die das Dienstwagenmanagement für
Flottenbetreiber vereinfachen sollen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Full-Service-Leasing liegt im Trend. Fast jeden dritten Leasingvertrag schließen Fuhrparkverantwort­liche heute mit zusätzlichen Dienstleistungen ab. Gefragt sind längst nicht nur die klassischen Module wie Wartung/Reparaturen, Kraftstoff- oder Reifen-management. Fuhrparkchefs können sich Rundum-sorglos-Pakete zusammenstellen, die von der Beschaffung übers Schadenmanagement bis zur Rückgabe jede Menge Services enthalten. Allerdings liegen die Vorteile eher nicht in einer besonders günstigen Komplettrate.

Wichtiger sind für die meisten Fuhrparkbetreiber planbare Kosten und ein geringerer interner Verwaltungsaufwand. Sind mehrere Leasinggeber im Spiel, kann die Koordination der ­Beteiligten den Aufwand erhöhen. Generell gilt: Je höher die eigenen Ansprüche an das Management, desto kritischer sollten Fuhrparkverantwortliche die Angebote der Leasinggesellschaften hinterfragen. Ein Strafzettelmanagement jedenfalls ist meist überflüssig. Auch für Online-Services sollte man nicht in jedem Fall zur Kasse gebeten werden.

Wartung & Verschleiß

Im Fokus dieses Basismoduls stehen die planbaren Betriebskosten. Der Leasinggeber übernimmt die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die Verschleißreparaturen sowie die Prüfung der Werkstattrechnungen. Häufig lassen sich auch Hauptuntersuchungen und Notdienste dazubuchen. Dem Fuhrparkleiter bietet das Modul die Gewähr, dass das Fahrzeug über die gesamte Vertragslaufzeit einsatzbereit ist. Lohnen kann sich der Vertrag bereits bei einer Laufleistung ab 30.000 Kilometern im Jahr und einer Haltedauer von 36 Monaten. Die Leistungen verrechnet der Leasinggeber mit der Leasingrate. Dafür steht in der Regel eine geschlossene oder eine offene Abrechnung zur Wahl. Im ersten Fall ist das eine fixe Rate über die Laufzeit, was eine gewisse Planungssicherheit bedeutet. Bei der offenen Kalkulation stellt der Anbieter am Ende die Ein- und Auszahlungen gegenüber. Kommt es dabei zu einer Unterdeckung, muss der Leasingkunde nachzahlen.

Reifenmanagement

Typische Services bei diesem Baustein sind Reifenersatz, saisonaler Reifenwechsel, Mobile Fitting und Einlagerung. Auch hier wollen die Leasinggeber mit einer Pauschale punkten, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit gleich bleibt. Dabei stehen den Vorteilen auch durchaus Nachteile gegenüber. Wer mit dem Fahrzeug gleich einen Satz Winterreifen ordert, muss dafür den geldwerten Vorteil berappen. Auch ein zweiter Satz Alufelgen kann ins Geld gehen, weil damit das Risiko steigt, dass eine der Felgen bis zur Rückgabe des Fahrzeugs beschädigt wird. Die Einkaufsvorteile des Leasing­gebers sollte der Fuhrparkmanager genau unter die Lupe nehmen. Fakt ist, dass der Kostenfaktor für das externe Reifenmanagement deutlich höher liegen kann als das Management durch eigene Mitarbeiter. Häufig zahlen sich gute Beziehungen zwischen Fuhrpark und Reifenhändler in Form günstigerer Preise aus.

Tankmanagement

Dieses Modul gehört nicht zur Kernkompetenz der Leasinggeber. Das bargeldlose Bezahlen der Kraft- und Schmierstoffe, Wagenwäsche und Waren an der Tankstelle beherrschen vor allem die Tankkarten-Anbieter. Trotzdem kann der Leasinggeber für Service und Kostentransparenz sorgen. Das beginnt mit der Bestellung, Freigabe und Sperrung der Tankkarten. Am Monatsende gibt’s die Sammelrechnung für die Flotte und Reportings zu Tankdaten, Kilometerständen und Verbrauch. Meist werden die Rechnungsdaten direkt an die Buchhaltung übermittelt. Da die Nachlässe auch von der Flottengröße abhängen, kann sich für kleine Flotten das Engagement des Leasinggebers lohnen – vorausgesetzt, der gibt die Preisvorteile aus den Rahmenverträgen mit den Mineralölgesellschaften weiter.

Schadenmanagement

Kleine und mittlere Unternehmen besitzen häufig keine eigene Expertise für Schaden-management. In diesem Fall lohnt sich der Rückgriff auf das Know-how des Leasing-gebers. Der typische Service umfasst eine Hotline für den Fahrer, die Aufnahme des Schadens, die Überführung des Fahrzeugs zur Reparatur in die Werkstatt und ein Ersatzfahrzeug. Der Dienstleister kümmert sich zudem um die Kommunikation mit Versicherern, Anwälten und Gutachtern. Dem Unternehmen selbst bleibt lediglich die Schadenmeldung, was natürlich Zeit und Aufwand spart. Allerdings sollte der Fuhrpark-leiter darauf achten, dass die Abwicklung nicht komplett an ihm vorbeiläuft. Da bei der Rückgabe mit jedem Fahrzeugschaden Minderwerte anstehen, sollte er über die Reparaturen an den Dienstfahrzeugen stets auf dem Laufenden sein. Übernimmt der Leasinggeber das Schadenmanagement, bietet es sich an, ihn auch für Aufgaben in Sachen Schadenprävention und Risikomanagement einzubinden.

Versicherung

Hier können Fuhrparkchefs davon profitieren, dass die Leasinggeber den Versicherungsmarkt gut kennen. Die Leasingdienstleister verhandeln mit den Assekuranzen die Angebote und Prämien. Hat der Fuhrpark bereits einen Versicherer, bieten sie häufig an, den Vertrag und die damit verbundenen Kosten zu managen. Die Versicherungsmanager bei den Leasinggebern übernehmen die An- und Abmeldung der Versicherung und die Abwicklung der Prämien. Sie halten den Schadenverlauf im Blick und prüfen die Verträge auf Einsparmöglichkeiten. Zudem bieten einige Dienstleister eigene Versicherungsleistungen an. Für größere Fuhrparks könnten sogenannte Eigentragungsmodelle interessant sein. Die Haftpflichtversicherung bleibt dabei beim Versicherer, das Risiko für die Schäden der Kaskoversicherung übernimmt der Leasinggeber. Der Kunde zahlt dafür eine monatliche Pauschale, das Kaskorisiko liegt beim Leasinggeber.

Führerscheinkontrolle

Übernimmt der Leasinggeber diese Aufgabe, kann das den Fuhrparkmitarbeitern Zeit und Aufwand fürs Datenmanagement ersparen. Die meisten Leasinggesellschaften arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen, die eine Prüfung mittels Prüfsiegel oder QR-Codes auf dem Führerschein und den entsprechenden Lesegeräten ermöglichen. Die Anbieter halten die Prüfintervalle im Blick und benachrichtigen den Halter, wenn eine Überschreitung der Frist droht. An die Fahrer geht dann in der Regel eine Erinnerung oder Mahnung per SMS oder E-Mail. Allerdings bleibt der mit der Halterpflicht beaufschlagte Fuhrpark­verantwortliche in der Haftung. Im Zweifelsfall fragen die Gerichte, wie er seiner Prüfpflicht nachkommt. Es liegt daher im eigenen Interesse des Fuhrparkleiters, diesen Prozess so genau wie möglich zu dokumentieren. Das setzt eine gute Qualität der Daten und eine ­lückenlose Dokumentation voraus.

Kfz-Steuern/ Rundfunkgebühren

Der Leasinggeber übernimmt die Kraftfahrzeugsteuer, die er auf die Leasingrate zuschlägt. Im Gegenzug leistet er die Zahlungen an das Finanzamt. Am Ende der Laufzeit erfolgt im Rahmen der Ist-Abrechnung ein Abgleich zwischen den gezahlten Pauschalen und dem tatsächlichen Aufwand. Den gleichen Service gibt’s für die Rundfunkgebühren. Der Dienstleister meldet das Gerät an und wieder ab, überwacht die Termine und zahlt die Gebühren. Doch Vorsicht: Bei der pauschalen Abrechnung des Rundfunkbeitrags entfällt die Beitragsfreiheit eines Fahrzeugs für jede Betriebsstätte.

Fahrzeugrückgabe

Trotz ordentlicher Prozesse für die Rückgabe und dem Versprechen einer fairen Fahrzeug-bewertung haben Leasingverträge bisweilen ein dickes Ende. Läuft es ungünstig, ist der Fuhrpark schon mal mit einem vierstelligen Betrag dabei. Manche Leasinggesellschaften offerieren daher zum Vertragsstart eine sorgenfreie Fahrzeugrückgabe. In der Praxis berechnen sie einen Teil der Kosten für die Rückgabe schon vorab als Pauschale in die Leasingrate ein. Am Ende verrechnen sie die gezahlten Beträge mit den tatsächlichen Kosten. Allerdings verringert die Pauschale nicht die Kosten für die Rückgabe. Da die Leasinggeber kein Geld verschenken, müssen die Kosten am Ende voll beglichen werden. Die Pauschale bietet sich an, wenn das Unternehmen von vornherein mit höheren Beträgen bei der Rückgabe rechnet. In diesem Fall fällt die Zahlung am Ende der Laufzeit nicht ganz so hoch aus. Flottenchefs sollten jedoch unbedingt vor der Vertragsunterzeichnung die allgemeinen ­Geschäftsbedingungen des Dienstleisters unter die Lupe nehmen.

Beschaffung/ Logistik

Der Dienstleister bestellt die Leasingfahrzeuge und kümmert sich um die Auslieferung, Zulassung und um die Rückführung. Häufig sind Leistungen wie Folierungen,Nachrüstung und Installation spezieller Einbauten Bestandteil des Angebots. Die meisten Leasinggeber stellen ihren Kunden den Ort der Auslieferung zur Wahl. Ein guter Standard für dieses Produkt enthält die Einweisung der Fahrer bei der Übernahme sowie die Bereitstellung eines qualifizierten Fahrerhandbuchs