Wenn Sie diese sieben Tipps bei Ihrem Leasingvertrag beherzigen, sind Sie vor unliebsamen Überraschungen gefeit. So kann der neue Dienstwagen problemlos finanziert werden. In der Übersicht des aktuellen Who is Who-Pkw finden Sie mehr als 40 Leasinggesellschaften.
1. Zu schneller Abschluss
Leasing muss man planen wie einen Autokauf: Nehmen Sie nicht das erstbeste Angebot, sondern vergleichen Sie. Bei mehreren Fahrzeugen oder einer Neuorganisation der Flotte schreiben Sie den Auftrag aus. Am deutlichsten unterscheiden sich preislich übrigens die Komplettangebote, die Wartung und Service beinhalten.
2. Leasingart
Da Dienstwagen Gebrauchsgegenstände sind, hat das Kilometerleasing heute mehr denn je den Vorzug vor dem Restwertleasing. Doch auch hier ist scharf zu kalkulieren, um keine hohen Nachforderungen zu riskieren. Schätzen Sie die monatliche Fahrstrecke zuzüglich einer Sicherheitsreserve in Höhe von zehn Prozent. Für weniger gefahrene Kilometer gibt es übrigens eine Gutschrift.
3. Die Ausstattung
ist sorgfältig abzuwägen: Sie muss zum Fahrzeug passen. Der Wiederverkaufswert eines Porsche ist mit Handschaltung erheblich geringer als mit Automatik, ein schriller Lack für einen BMW 7er senkt ebenfalls den Restwert. Umgekehrt können attraktive Extras dafür sorgen, dass sich ein Fahrzeug später besser verkauft. Anhängekupplungen etwa sind wieder gefragt, weil sie die Nutzung eines Fahrradträgers ermöglichen.
4. Versicherungen
werden vom Leasinggeber oft als All-inclusive-Dienstleistung angeboten. Doch das ist sorgfältig zu prüfen. Oft bekommen Unternehmen günstigere Prämien, wenn sie Versicherungen direkt anfragen.
5. Vorzeitiges Vertragsende
Wer unter einem volatilen Markt leidet, kann sich mit einer Ausfallversicherung absichern. Doch gerade für Einzelunternehmer kann sich eine Leasingübernahme – also die Überschreibung des Leasingvertrags auf einen Dritten – eher lohnen. Vorausgesetzt, der Vertrag erlaubt das. Nehmen Sie einen entsprechenden Passus in den Vertrag auf. Leasingübernahmen kommen übrigens auch infrage, wenn die Bonität nicht ausreicht, um einen Neuvertrag zu erhalten.
6. Leasingfaktor ist nicht alles
Diese Zahl errechnet sich aus monatlicher Leasingrate und Laufzeit im Verhältnis zum Listenpreis. Ein Leasingfaktor von unter 1,0 gilt als sehr günstig. Stimmt nur im Prinzip, denn hier wird nicht mit allen erhältlichen Leasingangeboten verglichen, sondern mit dem Wert des Autos. Das heißt: Der Leasingfaktor sagt nur, ob die Rate im Verhältnis zum Wert dieses Neuwagens günstig ist. Er sagt nicht, ob das Angebot günstiger als andere ist. Ein anderes Auto kann aber auch mit höherem Leasingfaktor weniger kosten.
7. Rückgabe mit Schäden
Bei der Rückgabe kommt es schnell zum Streit über die Kosten von Mängeln. Mitunter verwechseln Gutachter altersbedingte mit übermäßiger Abnutzung oder setzen Schadenssummen als Minderwert an. Fotografieren Sie daher das gesamte Fahrzeug vor der Übergabe. Der Ärger lässt sich vermeiden. Kalkulieren Sie bei der Rückgabe routinemäßig mit Aufbereitungskosten – auch die sind steuerlich absetzbar. Empfehlenswert ist ein Rahmenvertrag mit einer professionellen Fahrzeugaufbereitung, die einen Monat vor Leasingende jedes Fahrzeug durchsieht und Schäden beseitigt. Ein mittlerer drei- bis kleiner vierstelliger Betrag fällt hier in der Regel an. Sind die Schäden übermäßig, bleibt Ihnen noch der Kauf. Zwar ist Rückkauf in vielen Verträgen ausgeschlossen, doch kein Leasinggeber wird sich einem Angebot verschließen.