Wer Streit mit der Leasinggesellschaft vermeiden will, bereitet die Rückgabe des Leasing-Firmenwagens gründlich vor. Die wichtigsten Tipps und Ratschläge im Überblick.
Leasing und Miete haben einiges gemeinsam: In beiden Konstellationen werden Investitionsgüter gegen eine Gebühr überlassen. Und bei beiden lauern am Ende der Vertragsbeziehung Fallstricke und Überraschungen. Wer dies verhindern möchte, sollte nicht nur auf die Höhe der Rate, sondern auch auf die Details des Vertrages achten. So kann es beispielsweise beim Restwertleasing zu Konflikten kommen, wenn die Rate zwar niedrig, der Restwert zum Ende der Vertragslaufzeit aber sehr hoch kalkuliert wurde. Gleiches gilt, wenn Nachzahlungen oder die Pflicht zum Kauf des Fahrzeugs im Raum stehen. Beim Kilometerleasing dagegen wird die Rate nicht nach dem Restwert, sondern nach der Laufleistung kalkuliert. Hier steht der Ankauf zwar nicht im Raum, zu Diskussionen über Schäden am Fahrzeug kommt es aber auch hier.
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