Parkverbote Wo Sie nicht parken sollten

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Die Parkplatzsuche raubte schon Herbert Grönemeyer den letzten Nerv. Fünf Stellen, wo man sein Auto unter keinen Umständen abstellen sollte.

Parken darf man in Deutschland überall, wo es nicht verboten ist. Was in der Theorie einfach klingt, hat in der Praxis ein paar Haken. Denn nicht immer helfen eindeutige Beschilderungen beim Erkennen eines Verbots. Fünf Stellen, wo man sein Auto auf jeden Fall nicht abstellen sollte.

Gehwege: Auf dem Bürgersteig ist das Halten und Parken verboten, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder Markierungen eindeutig erlaubt ist. Das gilt unabhängig von der Breite des Gehwegs – und sowohl für Autos als auch für motorisierte Zweiräder. Verboten ist das Parken auch auf sowie links neben Fahrradschutzstreifen, Radfahrstreifen und sogenannten Dooring-Streifen, die Kollisionen zwischen Radfahrern und unvorsichtig geöffneten Autotüren verhindern sollen. Ist es ausdrücklich erlaubt, darf rechts von den Fahrradwegen geparkt werden, etwa in Parkbuchten am Straßenrand. Als Geldbuße werden mindestens 55 Euro fällig.

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Abgesenkte Bordsteine: Verboten ist das Parken an niedrigen Bordsteinkanten. Die Absenkung soll beispielsweise Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Kinderwagen das Überqueren der Straße erleichtern. Anders als oft gedacht gibt es dabei auch keine Ausnahme für Grundstückseigentümer, deren Ein- und Ausfahrt hinter einem gesenkten Bordstein liegt. Die Geldbuße fällt mit 10 Euro allerdings überschaubar aus.

Unübersichtliche Stellen: Eigentlich müsste es jedem Autofahrer klar sein, dass er sein Fahrzeug nicht so abstellt, dass es andere behindert. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das sowieso: Wer im Bereich einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss mit einem 35-Euro-Knöllchen rechnen. Wird jemand behindert oder steht das Auto länger als eine Stunde im Weg, steigt die Geldbuße auf 55 Euro. Wird ein Rettungsfahrzeug behindert, sind es bereits 100 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und ein Punkt in Flensburg.

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Am linken Rand: In Deutschland gilt ein Rechtsfahrgebot. Und auch das Parken ist in der Regel nur an dem aus der Fahrtrichtung gesehenen rechten Straßenrand erlaubt. Ausnahmen gibt es bei Einbahnstraßen, wo manchmal auch links geparkt werden darf. Auch wenn am rechten Fahrbahnrand Straßenbahnschienen verlegt sind, kann es eine Ausnahme geben. Ansonsten drohen Geldbußen zwischen 10 und 30 Euro.

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Spielstraße: Die vor allem in Wohngebieten anzutreffenden Spielstraßen sind rechtlich gesehen keine Fahrbahnen, sondern Sonderflächen. Die allgemeinen Freipark-Regeln gelten dort daher nicht. Neben dem Vorrang für Fußgänger und dem Gebot, Schrittgeschwindigkeit zu fahren, gibt es strenge Regeln für das Abstellen des Autos. Erlaubt ist es nur in speziell gekennzeichneten Parkflächen; andernfalls drohen mindestens 10 Euro Strafe. Allerdings ist dann auch das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt.