Ratgeber Recht 9.300 Euro fürs Falschparken

Falschparker 2023 Foto: tommaso79@viaCanva

Einzelne Parkknöllchen sind ärgerlich, richtig teuer wird es wenn Vertragsstrafen ins Spiel kommen. Wie es so weit kommen konnte.

Renitentes Falschparken kann zehntausende Euro kosten. Das musste ein Mann erfahren, der trotz vereinbarter Vertragsstrafe sein Auto über Jahre hinweg immer wieder falsch abstellte. Zuletzt hat ihn das Oberlandesgericht Dresden zur Zahlung von 9.300 Euro an seinen Nachbarn verurteilt.

Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart

In dem verhandelten Fall trafen zwei Nachbarn aufeinander, deren Grundstücksausfahrten sich in einer engen Wohnstraße gegenüber liegen. Der Beklagte pflegte, sein Auto so ungünstig vor seiner eigenen Ausfahrt abzustellen, dass es sein Gegenüber beim Verlassen der eigenen Einfahrt behinderte. Beide Parteien hatten sich bereits 2019 in einem Rechtsstreit auf einen Vergleich geeinigt, laut dem der Beklagte jeden Tag fünfmal für bis zu zehn Minuten seinen verkehrsbehindernden Parkgewohnheit nachgehen konnte. Für Verstöße gegen diese Regelung wurde eine Vertragsstrafe von 150 Euro vereinbart.

Renitentes Falschparken

Der Falschparker änderte sein Verhalten aber auch nach dem Vergleich nicht. In den folgenden Monaten protokollierte der Kläger mehrere Dutzend Parkverstöße, wodurch sich eine Vertragsstrafe von mehreren Tausend Euro aufsummierte. Das Geld klagte er regelmäßig erfolgreich vor dem Landgericht ein: 2020 waren es rund 3.300 Euro, 2021 zirka 12.000 Euro. Gegen die Zahlung des Betrags für 2022 legte der Beklagte Berufung ein, so das nun Oberlandesgericht zu entscheiden. Die Richter hielten den Großteil der Verstöße für erwiesen und legten eine Strafe von 9.300 Euro fest.

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Trotz des nun rechtskräftigen Urteils lässt der Fall wohl Fragen offen. In einer Mitteilung des erstinstanzlichen Landgerichts zumindest heißt es verwundert: "Weshalb der betagte Beklagte sein Parkverhalten trotz guten Zuredens durch das Gericht nicht ändert und es vorzieht, in regelmäßigen Abständen zu hohen Vertragsstrafen verurteilt zu werden, weiß niemand." (Az. 6 U 580/22)