Radfahrer An der Bushaltestelle vorsichtig fahren

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Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf sie müssen auch Radfahrer Rücksicht nehmen

Autofahrer müssen einen haltenden Bus vorsichtig umfahren. Für Radfahrer gilt das gleiche, entschied das Kammergericht Berlin. Sie sprachen einer Radfahrerin die Hauptschuld an einer Kollision mit einem aus dem Bus aussteigenden Passagier zu.

Die Radlerin hatte sich bei dem Unfall verletzt und daraufhin den Mann, der Ihrer Ansicht nach zu unachtsam aus dem Bus gestiegen war, auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagt. Das Kammergericht bestätigte zwar, dass der Mann sich beim Aussteigen hätte umsehen müssen, sah die Hauptschuld aber bei der Radfahrerin.

"Sie hätte an einem haltenden Bus nur dann vorbeifahren dürfen, wenn die aussteigenden Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden", kommentierte Rechtsanwältin Jetta Kasper von der Deutschen Anwalthotline das Urteil. Nach der Entscheidung muss der Fahrgast nur ein Fünftel des eingeklagten Betrages zahlen.