Ratgeber: Dienstrad statt Dienstwagen Eine attraktive Alternative

Foto: Jobrad

Die Zahl der Arbeitgeber, die Diensträder anbieten ist deutlich gestiegen. Wie der geldwerte Vorteil versteuert werden muss, welche Entfernungspauschalen gelten und was sonst noch zu beachten ist.

Ein Dienstrad privat nutzen? Lange war dies in Deutschland nicht vorgesehen. 2012 erst wurden jedoch das Dienstwagenprivileg und entsprechende Steuervorteile auf Fahrräder übertragen, was es Firmen wie beim Dienstwagenmodell erlaubt, Mitarbeitern Fahrräder auch für die private Nutzung zur Verfügung zu stellen. Seither ist die Zahl der Arbeitgeber, die Diensträder anbieten, deutlich gestiegen. Besonders beliebt ist das Leasing, da die Mitarbeiter so an hochpreisige Fahrräder oder Pedelecs zu relativ günstigen Konditionen kommen.

Leasing über Jobrad oder Businessbike

In einigen Fällen werden Diensträder auch von Arbeitgebern gekauft und als Gehaltsextra angeboten, was finanziell besonders attraktiv ist. Stärker verbreitet ist jedoch die Leasing-Variante über Vermittler wie Jobrad oder Businessbike. Bei diesem Modell werden Diensträder vom Arbeitgeber geleast und per Gehaltsumwandlung wie beim Auto vom Arbeitnehmer finanziert. Diesem wird dann monatlich ein Betrag vom Bruttogehalt abgezogen. Die durch das reduzierte Bruttoeinkommen geringeren Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben sorgen für einen kleineren Nettogehaltsabschlag. Laut dem Online-Rechner des Leasinganbieters Jobrad zahlt ein Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt und Steuerklasse 1 für ein 3.000 Euro teures Pedelec bei 36 Monaten Laufzeit eine Umwandlungsrate von 92 Euro, die im Geldbeutel spürbare Nettobelastung beträgt aber nur rund 53 Euro. Als relative Ersparnis werden knapp über 1.100 Euro ausgegeben, was über 30 Prozent des Neupreises entspricht.

Geldwerter Vorteil muss versteuert werden

Wer ein Firmenrad auch in der Freizeit nutzen will, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Zunächst galt eine 1-Prozent-Regel, seit 2020 werden jedoch wie beim E-Auto nur noch 0,25 Prozent vom Dienstrad-Bruttopreis angerechnet. Wer statt mit dem Auto mit dem Dienstrad zur Arbeit fährt, kann zudem einiges an Energiekosten sparen. Bei der Entfernungspauschale macht der Fiskus keinen Unterschied zwischen Auto oder Rad. Wer zur Arbeit radelt, kann also weiterhin 30 Cent pro Entfernungskilometer steuerlich geltend machen.

Kaufoptionen bei Leasingende

Endet das Leasing, erhalten Mitarbeiter mitunter die Option, das von ihnen genutzte Leasing-Bike für eine überschaubare Restzahlung zu kaufen. Leasing-Anbieter werben damit, dass sich mit Leasing und anschließendem Erwerb bis zu 40 Prozent gegenüber dem Neupreis sparen lassen. Die wahre Höhe der Einsparpotenziale hängt allerdings von einigen in dieser Rechnung nicht berücksichtigten Faktoren ab. Gewerkschaften weisen zudem darauf hin, dass die Entgeltumwandlung die Rentenbezüge durch den Abzug vom Bruttogehalt leicht schmälert.

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