Reparatur Autounfall Die Tricks der Versicherer

Unfall Glas Foto: AdobeStock

Immer wieder kürzen Versicherer bei Unfallregulierungen unberechtigt Werkstattrechnungen. Auch Flottenbetreiber sind häufig betroffen.

Wenn die Kollegen des Wirtschaftsmagazins "WISO" Lunte riechen und nachbohren, gehen die schwarzen Schafe in Deckung. Kürzlich traf es die Versicherungsbranche. Genauer gesagt: Prüfdienste, die von den Versicherern zur Kontrolle von Gutachten und Werkstattrechnungen eingesetzt werden. Sie sollen ihre Mitarbeiter angehalten haben, bei jedem Fall eine Mindestkürzungsquote einzuhalten.

Ehemalige Mitarbeiter dieser Dienstleister berichten, sie müssten mindestens 120 Euro pro Rechnung streichen. Laut Branchenberichten schaffen es die Prüfdienste so, Gutachten im Schnitt um 350 Euro pro Vorgang zu drücken. Massive Kritik gibt es laut dem Onlinemagazin "Schaden.news" an den Prüfdiensten Control Expert und Claims Controlling.

Doch die Versicherer wehren sich gegen die Vorwürfe. Die digitalen Prozesse hätten nur Vorteile für den Endkunden. "Wir prüfen bereits im Vorfeld die notwendigen Leistungen und die sachgerechte Entschädigung, bevor der Fall an die Kunden oder ­Versicherer weitergereicht wird", erklärt Björn ­Hinrichs, Verkaufsdirektor Versicherungen bei Arvato Financial Solutions. Gleichzeitig bestätigt er aber, dass der gesamte Schadensregulierungsprozess automatisch abläuft und die Entschädigungen sich nach Regeln richten, die die Versicherer aufgestellt haben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sehen das natur­gemäß weniger dramatisch. Sie erkennen keine systematische Rechtsbeugung. Demgegenüber beklagt der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) eine rechtswidrige Praxis der Kfz-Versicherer. "Jährlich werden rund zehn Prozent der Schäden unberechtigt gekürzt", sagt BVSK-Geschäftsführer Elmar Fuchs. Nach Angaben des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) werden 6.000 Fälle von Rechnungskürzungen bundesweit juristisch verhandelt. "Uns liegt eine Vielzahl von Fällen ungerechtfertigter Rechnungskürzungen von Versicherungen vor", bestätigt ZKF-Hauptgeschäfts­führer Thomas Aukamm.

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Der ZKF rief sogar die Aktion SOS-Rechnungskürzung ins Leben. "Gemeinsam mit unseren Vertragsanwälten setzen wir Ihre berechtigten Forderungen durch", heißt es auf der Website des Karosserieverbands. Die Versicherer hätten gar kein Recht, sich in die Rolle des Rechnungsprüfers zu erheben. Fachanwälte bestätigen, dass die Kfz-Versicherer schon bei Drohung einer Klage in aller Regel den vollen Rechnungsbetrag bezahlen. Flottenbetreiber sollten daher Kürzungen auf keinen Fall hinnehmen. Unternehmen mit Verkehrsrechtsschutz können ihr Recht kostenfrei durchsetzen.

Flottenchefs können sich für eine effektive und saubere Abwicklung von Unfallschäden auch an ihren Versicherungsmakler wenden, denn er ist verpflichtet, seinen Kunden nach einem Schaden zu helfen. Auch Flottendienstleister übernehmen die Auseinandersetzung mit den Versicherern. So schießt beispielsweise Eurogarant Autoservice alle mit einem Unfall zusammenhängenden Kosten vor. Das Unternehmen übernimmt die Abwicklung bis zur vollständigen außergerichtlichen Erledigung. Dabei werden die Schäden in das eigene Werkstattnetz gesteuert. Unternehmen können das Angebot von Eurogarant mit einer Teilflotte für ein Jahr testen.