Unfall auf der Autobahn Fahrbahn betreten verboten

Panne Foto: Thomas Küppers

Die Fahrbahn einer Autobahn darf nicht betreten werden. Von der Regel gibt es nur wenige Ausnahmen. Das Prüfen von Blechschäden zählt nicht dazu.

Bei einem Unfall auf der Autobahn darf man das Auto nicht zur Begutachtung der Schäden verlassen. Ein Betreten der Fahrbahn ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig, etwa um Erste Hilfe zu leisten, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor geht.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer nach einem staubedingten Auffahrunfall auf der Mittelspur der Autobahn seinen Wagen verlassen, um die Unfallschäden in Augenschein zu nehmen und sich nach dem Befinden des Unfallgegners zu erkundigen. Als ein weiteres Fahrzeug auf die beiden kollidierten Wagen auffuhr, wurde er eingequetscht und schwer verletzt.

Wegen seines leichtsinnigen Verhaltens sprach das Gericht dem Opfer eine 20-prozentige Mithaftung zu. Die Richter äußerten sich aber auch verständnisvoll: Der Mann habe sich verhalten wie viele Unfallbeteiligte, die nach einer Kollision nicht vorrangig an das eigene Risiko denken würden. (Az.: 1 U 136/12)