Unfall im Ausland Das kann teuer werden

 Car accident on PAris street between luxury limousine Lancia Th Foto: hadrian-ifeelstock

Wer mit dem Geschäftswagen ins Ausland reist, sollte sich per Rechtsschutzversicherung absichern. Denn die Gefahr ist groß, bei einem Unfall leer auszugehen.

Die Geschäftsreise von Jürgen Köpf (Name geändert) nach Südfrankreich fand in Marseille ein jähes Ende. Beim Abbiegen nahm ihm ein Franzose die Vorfahrt. Um den Schaden fix und vor allem auf Deutsch abzuwickeln, wandte sich Köpfs Flottenmanager in Deutschland an einen Schadenregulierungsbeauftragten. Mit einem solchen müssen laut europäischem Recht alle ausländischen Versicherer zusammenarbeiten.

In Köpfs Fall lief alles glatt. Doch das ist nicht die Regel. Dann können sich Fuhrparkverantwortliche an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese Entschädigungsstelle für Auslandsunfälle reguliert selbst, wenn das Opfer nicht innerhalb von drei Monaten eine Antwort erhält. Ausländische Versicherer können sie aber umgehen. "Nach unseren Erfahrungen werden die Geschädigten teilweise hingehalten", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Dann hat zwar der nationale Regulierungsbeauftragte Leistungen zugesagt, doch der ausländische Versicherer noch nicht gezahlt. Der Geschädigte hängt regelrecht zwischen den Stühlen: Weder der deutsche Regulierungsbeauftragte noch die Verkehrsopferhilfe leistet. Und das kann ins Auge gehen. "In Spanien beispielsweise verjähren Unfälle schon nach einem Jahr", warnt Hans-Peter Luckhaupt von der R + V Versicherung.

Experten fordern deshalb, die Kompetenzen des Regulierungsbeauftragten zu erweitern. "Wir wollen ein schnelles und faires Verfahren", sagt Luckhaupt. Künftig soll der Regulierungsbeauftragte Unfall­opfer auch dann entschädigen, wenn der ausländische Versicherer die Leistung verzögert. Und die Verkehrsopferhilfe soll die Zahlung garantieren. Außerdem sollen Ansprüche europaweit wie in Deutschland erst nach drei oder besser sogar erst nach vier Jahren ­verjähren.

Die Versicherungsexperten verlangen zudem, die Beweisaufnahme bei Verfahren in Deutschland zu erleichtern. Denn wer mit dem Schadensersatz des ausländischen Versicherers nicht zufrieden ist, muss klagen. Das kann er zwar im Heimatland, doch in der Regel kennen die nationalen Richter das fremde Recht nur unzureichend. Nach dem müssen sie aber regulieren. Deshalb sind sie in der Regel auf Sachverständige angewiesen. Die für jedes Land und für jedes Thema zu finden, gestaltet sich schwierig. Versicherungsexperten wie Luckhaupt fordern deshalb eine zentrale Datenbank mit allen national geltenden Informationen. Hilfreich bei Verfahren wäre es auch, wenn künftig Vernehmungen aus dem Ausland per Videokonferenz eingespielt werden.

In jedem Fall haben Unfallopfer ohne rechtlichen Beistand kaum Chancen, an ihr Geld zu kommen. Meist ist sogar ein Korrespondenzanwalt im Ausland notwendig. Ohne Rechtsschutz wird das teuer. "In Großbritannien verlangen Anwälte teilweise Stundensätze von 400 Pfund", warnt Luckhaupt. Einen Firmenrechtsschutz für eine Flotte von 30 Pkw mit einer Selbstbeteiligung von 750 Euro pro Schaden gibt es schon ab 1.200 Euro pro Jahr.

Zentralruf: schnelle Hilfe für Unfallopfer

Der Schadenregulierungsbeauftragte bei Unfällen in der EU, der Schweiz sowie Island, Liechtenstein und Norwegen lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer, Telefon 08 00/2 50 26 00, oder unter zentralruf.de ermitteln. Bis Ende 2020 werden auch Kennzeichen aus Großbritannien ermittelt. Es gibt trotz Brexit eine Übergangsfrist. Ob sie verlängert wird, soll Mitte des Jahres entschieden werden.