Urteil Astbruch hinnehmbares Risiko

Baum, Astbruch, Schadenersatz Foto: Fotolia

Nicht immer kommt alles Gute von oben. Es kann schon mal passieren, dass einem ein Ast oder – wenn es ganz dumm läuft – ein ganzer Baum aufs Auto donnert. Naturgemäß ist das dann Schrott, doch wer muss für den Schaden aufkommen? Gerade Kommunen haben bei Bäumen, die im Umfeld öffentlicher Straßen stehen,  eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Doch laut dem OLG Karlsruhe gehört ein gelegentlicher natürlicher Astbruch zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Das bei bestimmten Baumarten bestehende Risiko eines natürlichen Bruchs begründe keine Pflicht zur ­Beseitigung des gesamtes Baums oder Teile seiner Krone. Vielmehr sei es begrüßenswert, dass eine Stadt einen möglichst hohen Baumbestand unterhalte. Nicht jeder herabfallende Ast oder umstürzende Baum führe automatisch zu einer Haftung (Az.: 12 U 103/10).

Who is Who Pkw
Who is Who Pkw Element Teaser Who is Who Flottenmarkt

Das Nachschlagewerk für alle Flottenmanager.

Kostenloser Newsletter
Element Teaser firmenauto Newsletter Früher wissen, was firmenauto bewegt.

Bestellen Sie Ihren kostenlosen Newsletter.

Beliebte Artikel Innenreinigung 2023 Unfall Was gehört zur Reparatur? @welcomiaviaCanva Öffentliche Parkplätze Rechts-vor-links gilt nicht
Terminübersicht
firmenauto Terminkalender Flottentermine

Finden Sie Veranstaltungen, Seminare, Messen und Trucksport-Events in Ihrer Region.