Urteil Fahrverbot: Mindestmaß gilt

Führerschein, Führerscheinentzug Foto: Götz Mannchen

Wo kämen wir hin, wenn Richter Strafen willkürlich festsetzen könnten?

Die obersten Gesetzeshüter müssen sich an das halten, was im Gesetz steht – auch wenn das dem Angeklagten zum Nachteil gereicht. So hatte ein Richter Mitleid mit einem Raser und verurteilte ihn wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einem halben Monat Fahrverbot, obwohl das Straßenverkehrsgesetz einen ganzen Monat vorsieht. Geht nicht, entschieden die Kollegen vom OLG Düsseldorf, die Anordnung sei rechtswidrig (Az.: IV-3 RBs 210/10).