Urteil Bußgeld: Für wen´s teurer wird

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Behörden das Regelbußgeld erhöhen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. So heißt es beispielsweise im Bezug auf das Bußgeld: »Bei der Bemessung der für ein verkehrsordnungswidriges Verhalten festzusetzenden Rechtsfolgenhat die berufliche oder soziale Stellung des Betroffenen außer Betracht zu bleiben.« Ein Landtagsabgeordneter roch daher Lunte, als ihm die Behörden die Strafe für zu dichtesAuffahren auf der Autobahn vom eigentlichen Regelsatz 100 Euro auf 500 Euro erhöhten. Doch der Grund für die härtere Bestrafung rührte einzig und allein aus der verkehrsrechtlichen Vorgeschichte des Abgeordneten. Bereits ein Jahr zuvor war erebenfalls wegen zu geringen Abstands sowie aufgrund zweier Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten worden. Der Autofahrer hatte sich außerdem der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig gemacht. Das Oberlandesgericht Bamberg sah daher den höheren Bußgeldbetrag als gerechtfertigte erzieherische Maßnahme an (Az.: 3 Ss OWi 1660/10).

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