Interview Abgasskandal "Zum Schadenersatz verpflichtet"

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Die Verbraucherschutzplattform my-right.de macht Schadenersatzforderungen nach US-Vorbild geltend. Im Gespräch mit my-right.de-Gründer Jan-Eike Andresen.

Herr Andresen, wieso werden VW-Kunden aus den USA so großzügig entschädigt, während Kunden in Deutschland fast leer ausgehen?

Weil in den USA die Klage nur eines betrogenen VW-Kunden ausreicht, um später allgemein für alle betroffenen Kunden verbindlich erklärt zu werden. Vereinfacht gesprochen, reicht es also aus, wenn einer klagt, damit 600.000 geschädigte Kunden etwas bekommen. In Deutschland muss aber jeder selbst klagen. Bei uns gilt das Prinzip, wer sich nicht bewegt, geht leer aus.

Womit begründen Sie die Klage gegen Volkswagen?

VW hat selbst zugestanden, die geltenden Abgasgrenzwerte über Jahre verletzt zu haben. Entsprechende Feststellungen des Kraftfahrt-Bundesamts hat VW nicht angegriffen. Die Abgasgrenzwerte sind typische Schutzgesetze für jeden VW-Kunden, auf deren Einhaltung der Kunde selbstverständlich vertrauen darf. VW hat diese Schutzgesetze verletzt und ist daher, der Sache nach eigentlich vollkommen offensichtlich, zum Schadenersatz verpflichtet. Und um Missverständnissen vorzubeugen: Ersatz des Schadens ist natürlich mehr als die Reparatur des Motors durch ein Software-Update. Wer Schadenersatz leistet, zahlt Geld für Schäden wie merkantilen Minderwert aufgrund des geschwundenen Marktvertrauens in VW-Diesel, Mehrverbrauch und Verkürzung der Lebensdauer.

Wie erfolgversprechend ist eine ­Klage gegen den VW-Konzern?

Sehr, denn dem Grunde nach ist VW ohne Zweifel zum Schadenersatz verpflichtet. Worüber man trefflich streiten mag, ist die Höhe des Schaden­ersat­zes. Hier hat VW mit der freiwilligen Einigung in den USA zunächst einmal selbst den Nagel in die Wand geschlagen bei Beträgen zwischen grob 5.000 und 10.000 Euro pro Fahrzeug. Das nehmen wir auf. Dank bewährter Rechtsinstitute wie der richterlichen Schätzung ist aber auch unser Recht in der Lage, komplexe Sachverhalte einer handhabbaren und zügigen Lösung zuzuführen.